Abschnitt 3 NEOG-FördRdErl - Begünstigte
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
- Redaktionelle Abkürzung
- NEOG-FördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Begünstigte sind
Vorhabenträger des öffentlichen Rechts,
Körperschaften des privaten Rechts mit dem Status der Gemeinnützigkeit,
natürliche Personen,
Personengesellschaften,
ergänzend aus Landesmitteln
sonstige juristische Personen des privaten Rechts.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 6. September 2023 (Nds. MBl. S. 671)