Abschnitt 3 NEOG-FördRdErl - Begünstigte
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben der Naturnahen Entwicklung der Oberflächengewässer - NEOG
- Redaktionelle Abkürzung
- NEOG-FördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200
Begünstigte sind
juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts und deren Zusammenschlüsse,
natürliche Personen und
Personengesellschaften.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des RdErl. vom 6. September 2023 (Nds. MBl. S. 671)