Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.08.1991, Az.: 6 K 29/89
Industriegebiet; Gewerbegebiet; Außenbereich; Wohngebiet; Bauernhof
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 26.08.1991
- Aktenzeichen
- 6 K 29/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13156
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1991:0826.6K29.89.0A
Rechtsgrundlage
- § 35 Abs. 3 BauGB
Fundstelle
- BauR 1991, 711-713 (Volltext mit amtl. LS)
Amtlicher Leitsatz
Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte Wohngebiete zu berücksichtigen. Desweiteren findet auch ein vorhandener Gartenbaubetrieb oder Bauernhof in bisher ungestörter Lage am Stadtrand Berücksichtigung.