Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 26.08.1991, Az.: 6 K 29/89

Industriegebiet; Gewerbegebiet; Außenbereich; Wohngebiet; Bauernhof

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
26.08.1991
Aktenzeichen
6 K 29/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13156
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1991:0826.6K29.89.0A

Fundstelle

  • BauR 1991, 711-713 (Volltext mit amtl. LS)

Amtlicher Leitsatz

Werden Industrie- und Gewerbegebieten in einem bisher unbebauten Außenbereich geplant, so sind benachbarte Wohngebiete zu berücksichtigen. Desweiteren findet auch ein vorhandener Gartenbaubetrieb oder Bauernhof in bisher ungestörter Lage am Stadtrand Berücksichtigung.