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  • ab 01.09.2021 (aktuelle Fassung)

Übergangsmanagement zwischen den Justizvollzugsanstalten, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen, den Staatsanwaltschaften und den Anlaufstellen für Straffällige und Haftentlassene der freien Träger der Straffälligenhilfe
(AV Übergangsmanagement)

Bibliographie

Titel
Übergangsmanagement zwischen den Justizvollzugsanstalten, dem Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen, den Staatsanwaltschaften und den Anlaufstellen für Straffällige und Haftentlassene der freien Träger der Straffälligenhilfe (AV Übergangsmanagement)
Redaktionelle Abkürzung
AV ÜM,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Vom 21. Juli 2021 (Nds. Rpfl. S. 300)

AV d. MJ v. 21.7. 2021 (4260 - 403.116)

VORIS 33350

AV d. MJ v. 9.1. 2018 - Nds. Rpfl. S. 45 -

Nichtamtliches InhaltsverzeichnisAbschnitt
GrundsätzeI
Verfahren der Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaften bei Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern nach den §§ 57, 57a StGB, §§ 454, 454a StPOII
Verfahren der Justizvollzugsanstalten bei Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 454 StPO1.
Verfahren bei Anträgen von Gefangenen1.1
Verfahren ohne Antragstellung durch Gefangene1.2
Fristen1.3
Verfahren der Staatsanwaltschaften bei Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach §§ 57, 57a StGB, § 454 StPO2.
Verfahren der Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaft bei Aufhebung der Aussetzung der Vollstreckung des Strafrestes nach § 454a Abs. 2 StPO3.
Verfahren der Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaften bei Entscheidungen der Strafvollstreckungskammern im Hinblick auf die Führungsaufsicht nach den §§ 67c, 67d, 68, 68f, 72 Abs. 3 Satz 3 StGB, Artikel 316f Abs. 2 Satz 4 EGStGBIII
Verfahren der Justizvollzugsanstalten1.
Verfahren bei gesetzlichem Eintritt der Führungsaufsicht nach § 68f StGB1.1
Verfahren bei Antragsstellung durch Gefangene oder Sicherungsverwahrte1.2
Verfahren bei Erledigung der Sicherungsverwahrung (§ 67d Abs. 3 StGB, Art. 316t Abs. 2 Satz 4 EGStGB)1.3
Verfahren bei bestehenden (ruhenden) Führungsaufsichten1.4
Fristen1.5
Verfahren der Staatsanwaltschaften2.
Verfahren der Justizvollzugsanstalten und der Staatsanwaltschaften bei Aufhebung der Aussetzung der Vollstreckung der Sicherungsverwahrung nach § 463 Abs. 1 StPO i.V. mit § 454a Abs. 2 StPO3.
Bewährungshilfe und FührungsaufsichtIV
Vorbereitung von Bewährungshilfe1.
Vorbereitung von Führungsaufsicht2.
Vorbereitung in Gnadenverfahren3.
Verfahren bei Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung4.
Datenübermittlung5.
Entlassung aus dem JugendstrafvollzugV
JugendarrestVI
Anlaufstellen für StraffälligeVII
SchlussvorschriftenVIII
(nichtamtliches Verzeichnis)Anlagen