§ 1 WeSchVO - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen (WeSchVO)
- Amtliche Abkürzung
- WeSchVO
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Diese Verordnung gilt für den Wechsel zwischen Schuljahrgängen und Schulformen der allgemein bildenden Schulen, jedoch nicht für Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe.