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§ 22 HKG - Wahlordnungen

Bibliographie

Titel
Kammergesetz für die Heilberufe (HKG) 
Amtliche Abkürzung
HKG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064070000000

Das Nähere über die Wahl der Kammerversammlung regelt die Kammer in der Wahlordnung. Darin legt sie auch die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise fest. Wird durch elektronische Wahl gewählt, so ist in der Wahlordnung auch zu regeln, welches informationstechnische System zur Wahl genutzt wird und wie dieses die Einhaltung der Wahlgrundsätze gewährleistet.