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§ 22 HKGWahlordnungen

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Redaktionelle Abkürzung
HKG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21064070000000

Das Nähere über die Wahl der Kammerversammlung regelt die Kammer in der Wahlordnung. Darin legt sie auch die Zahl und die Abgrenzung der Wahlkreise fest.