Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.01.1999, Az.: 9 L 6980/96
Erschließung; Rechtsanspruch; Anspruch auf einen Bebauungsplan; Pflichtverdichtung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 22.01.1999
- Aktenzeichen
- 9 L 6980/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15507
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0122.9L6980.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 08.11.1996 - 6 A 118/95
- nachfolgend
- BVerwG - 03.01.2000 - AZ: BVerwG 11 B 20.99
Rechtsgrundlagen
- § 123 Abs. 1 BauGB
- § 123 Abs. 3 BauGB
Fundstellen
- FStBW 2001, 21-24
- FStHe 2001, 141-144
- GV/RP 2001, 249-252
- KomVerw 2001, 51-54
- NVwZ-RR 2000, 486-487 (Volltext mit amtl. LS)
- NdsRpfl 1999, 273
Amtlicher Leitsatz
1. Die der Gemeinde obliegende allgemeine Erschließungsaufgabe kann sich ausnahmsweise zu einer strikten, vom Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten.
2. Zu einer Pflichtverdichtung kann der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplanes führen, wenn von diesem nach § 30 BauGB eine "Sperrwirkung" ausgeht.
3. Aus der Erteilung der Baugenehmigung und der Verwirklichung des genehmigten Bauvorhabens läßt sich eine Pflichtverdichtung nur dann herleiten, wenn die erteilte Baugenehmigung mangels Sicherung der (wegemäßigen) Erschließung unter Verstoß gegen § 30 Abs 1 BauGB erteilt wurde.
4. Ob im Einzelfall die gemeindliche Erschließungslast mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) für verdichtet zu halten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.