Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 22.01.1999, Az.: 9 L 6980/96

Erschließung; Rechtsanspruch; Anspruch auf einen Bebauungsplan; Pflichtverdichtung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
22.01.1999
Aktenzeichen
9 L 6980/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15507
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0122.9L6980.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 08.11.1996 - 6 A 118/95
nachfolgend
BVerwG - 03.01.2000 - AZ: BVerwG 11 B 20.99

Fundstellen

  • FStBW 2001, 21-24
  • FStHe 2001, 141-144
  • GV/RP 2001, 249-252
  • KomVerw 2001, 51-54
  • NVwZ-RR 2000, 486-487 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsRpfl 1999, 273

Amtlicher Leitsatz

1. Die der Gemeinde obliegende allgemeine Erschließungsaufgabe kann sich ausnahmsweise zu einer strikten, vom Bürger einklagbaren Pflicht auf Durchführung der die wegemäßige Erschließung betreffenden Maßnahmen verdichten.

2. Zu einer Pflichtverdichtung kann der Erlaß eines qualifizierten Bebauungsplanes führen, wenn von diesem nach § 30 BauGB eine "Sperrwirkung" ausgeht.

3. Aus der Erteilung der Baugenehmigung und der Verwirklichung des genehmigten Bauvorhabens läßt sich eine Pflichtverdichtung nur dann herleiten, wenn die erteilte Baugenehmigung mangels Sicherung der (wegemäßigen) Erschließung unter Verstoß gegen § 30 Abs 1 BauGB erteilt wurde.

4. Ob im Einzelfall die gemeindliche Erschließungslast mit Rücksicht auf Treu und Glauben (§ 242 BGB) für verdichtet zu halten ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.