Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.01.1999, Az.: 1 L 5580/96
Baulasterklärung; Formwirksamkeit; Überbau; Vereinigungsbaulast; Anfechtung einer Baulast wegen Irrtums
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 21.01.1999
- Aktenzeichen
- 1 L 5580/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15501
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0121.1L5580.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Osnabrück 21.06.1996 - 2 A 73/93
Rechtsgrundlagen
- § 4 BauO ND
- § 92 BauO ND
- § 119 BGB
Fundstellen
- BauR 1999, 894-896 (Volltext mit amtl. LS)
- NJW 2000, 533 (amtl. Leitsatz)
- NVwZ 1999, 1364-1365 (Volltext mit amtl. LS)
- UPR 1999, 319
Amtlicher Leitsatz
Fehlt der in der Baulasterklärung in Bezug genommene Lageplan, ist die im übrigen formgerechte erklärte Baulast gleichwohl wirksam, wenn der Inhalt der Baulasterklärung vollständig und verständlich ist.
Ein Überbau kann nach dem Landesbaurecht nur durch eine Vereinigungsbaulast legalisiert werden. Das gilt auch, wenn ein Baukörper nur in den Luftraum des Nachbargrundstückes hineinragt.
Zur Anfechtung einer Baulast wegen Irrtums.