Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 21.01.1999, Az.: 1 L 5580/96

Baulasterklärung; Formwirksamkeit; Überbau; Vereinigungsbaulast; Anfechtung einer Baulast wegen Irrtums

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
21.01.1999
Aktenzeichen
1 L 5580/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15501
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0121.1L5580.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Osnabrück 21.06.1996 - 2 A 73/93

Fundstellen

  • BauR 1999, 894-896 (Volltext mit amtl. LS)
  • NJW 2000, 533 (amtl. Leitsatz)
  • NVwZ 1999, 1364-1365 (Volltext mit amtl. LS)
  • UPR 1999, 319

Amtlicher Leitsatz

Fehlt der in der Baulasterklärung in Bezug genommene Lageplan, ist die im übrigen formgerechte erklärte Baulast gleichwohl wirksam, wenn der Inhalt der Baulasterklärung vollständig und verständlich ist.

Ein Überbau kann nach dem Landesbaurecht nur durch eine Vereinigungsbaulast legalisiert werden. Das gilt auch, wenn ein Baukörper nur in den Luftraum des Nachbargrundstückes hineinragt.

Zur Anfechtung einer Baulast wegen Irrtums.