Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.01.1999, Az.: 1 L 3242/98

Schmalseitenprivileg; Privilegierte Grenze; Baurecht

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.01.1999
Aktenzeichen
1 L 3242/98
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15528
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0128.1L3242.98.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 17.02.1998 - 8 A 3709/96

Amtlicher Leitsatz

Die Vergünstigung des Schmalseitenprivilegs, gegenüber je einem höchstens 17 m langen Abschnitt zweier beliebiger Grenzen nur einen Abstand von 1/2 H, mindestens jedoch 3 m einhalten zu müssen, schließt ein, daß auch die Punkte auf den anderen Außenflächen des Gebäudes (§ 7 Abs 1 NBauO (BauO ND)) - insbesondere auf den in der Regel rechtwinklig zu den "privilegierten Grenzen" stehenden Außenwänden - zu den "privilegierten Grenzen" nicht den vollen Abstand von 1 H halten müssen.