Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.01.1999, Az.: 1 L 3242/98
Schmalseitenprivileg; Privilegierte Grenze; Baurecht
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 28.01.1999
- Aktenzeichen
- 1 L 3242/98
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15528
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0128.1L3242.98.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 17.02.1998 - 8 A 3709/96
Rechtsgrundlage
Amtlicher Leitsatz
Die Vergünstigung des Schmalseitenprivilegs, gegenüber je einem höchstens 17 m langen Abschnitt zweier beliebiger Grenzen nur einen Abstand von 1/2 H, mindestens jedoch 3 m einhalten zu müssen, schließt ein, daß auch die Punkte auf den anderen Außenflächen des Gebäudes (§ 7 Abs 1 NBauO (BauO ND)) - insbesondere auf den in der Regel rechtwinklig zu den "privilegierten Grenzen" stehenden Außenwänden - zu den "privilegierten Grenzen" nicht den vollen Abstand von 1 H halten müssen.