Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.01.1999, Az.: 11 L 2551/96

Gruppenverfolgung; Inländische Fluchtalternative; Exilpolitische Betätigung; Kurden; Türkei

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.01.1999
Aktenzeichen
11 L 2551/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1999, 15526
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1999:0128.11L2551.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Göttingen 19.03.1996 - 1 A 1335/93
nachfolgend
BVerwG - 10.12.1999 - AZ: BVerwG 9 B 307.99

Amtlicher Leitsatz

Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß kurdischen Volkszugehörigen im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht.

Eine asyl- bzw abschiebungsrechtlich relevante Rückkehrgefährdung besteht regelmäßig nur bei solchen Personen, die sich in besonderer Weise exilpolitisch exponiert haben oder gegen die aus sonstigen individuellen Gründen der konkrete Verdacht besteht, die PKK oder andere staatsfeindliche Organisationen in herausgehobener Weise zu unterstützen.