Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.01.1999, Az.: 11 L 2551/96
Gruppenverfolgung; Inländische Fluchtalternative; Exilpolitische Betätigung; Kurden; Türkei
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 28.01.1999
- Aktenzeichen
- 11 L 2551/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1999, 15526
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1999:0128.11L2551.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Göttingen 19.03.1996 - 1 A 1335/93
- nachfolgend
- BVerwG - 10.12.1999 - AZ: BVerwG 9 B 307.99
Rechtsgrundlagen
- Art. 16a Abs. 1 GG
- § 51 Abs. 1 AuslG
Amtlicher Leitsatz
Der Senat hält auch unter Berücksichtigung neuer Erkenntnisse an seiner Rechtsprechung fest, daß kurdischen Volkszugehörigen im Westen der Türkei grundsätzlich eine inländische Fluchtalternative zur Verfügung steht.
Eine asyl- bzw abschiebungsrechtlich relevante Rückkehrgefährdung besteht regelmäßig nur bei solchen Personen, die sich in besonderer Weise exilpolitisch exponiert haben oder gegen die aus sonstigen individuellen Gründen der konkrete Verdacht besteht, die PKK oder andere staatsfeindliche Organisationen in herausgehobener Weise zu unterstützen.