Landgericht Aurich
Beschl. v. 14.04.2004, Az.: 2 O 54/04

Bibliographie

Gericht
LG Aurich
Datum
14.04.2004
Aktenzeichen
2 O 54/04
Entscheidungsform
Beschluss
Referenz
WKRS 2004, 50885
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
[keine Angabe]

Verfahrensgang

nachfolgend
OLG - 11.05.2004 - AZ: 8 W 76/04

Tenor:

Der Beschwerde wird nicht abgeholfen.

Gründe

Auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung wird Bezug genommen.

Der Beweisantritt für ein Vorliegen des Mangels bei Übergabe durch Sachverständigengutachten ist ein dreiviertel Jahr nach Übergabe des Pferdes aus denselben Gründen ungeeignet, die auch die Unvereinbarkeit der Vermutung des § 476 BGB mit der Art des Mangels begründen.