Abschnitt 2 RL ÜBS - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
- Amtliche Abkürzung
- RL ÜBS
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
2.1 Gegenstand der Förderung sind
2.1.1
die Modernisierung und/oder Umstrukturierung von ÜBS,
2.1.2
die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren,
2.1.3
die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung.
2.2 Die Umstrukturierung bestehender ÜBS umfasst insbesondere die fachliche Neuausrichtung und die örtliche Konzentration von ÜBS-Berufsbildungskapazitäten.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)