Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 RL ÜBS - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
Amtliche Abkürzung
RL ÜBS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

2.1 Gegenstand der Förderung sind

2.1.1
die Modernisierung und/oder Umstrukturierung von ÜBS,

2.1.2
die Weiterentwicklung von ÜBS zu Kompetenzzentren,

2.1.3
die Entwicklung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten der ÜBS als Kompetenzzentren für die berufliche Aus- und Fortbildung.

2.2 Die Umstrukturierung bestehender ÜBS umfasst insbesondere die fachliche Neuausrichtung und die örtliche Konzentration von ÜBS-Berufsbildungskapazitäten.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)