Anlage 2 RL ÜBS - Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
- Amtliche Abkürzung
- RL ÜBS
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Bei der Bewertung der Anträge gemäß der Nummer 4.5 sind die nachstehenden Kriterien wie folgt zu gewichten:
Kriterien | Punktzahl | Maximal-Punktzahl | Projekt-Punktzahl | |
---|---|---|---|---|
Die Maßnahme dient: | 50 | |||
- | der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfes | 1-20 | ||
- | der Entwicklung eines fachlich/inhaltlichen Schwerpunktes | 1-10 | ||
- | der Entwicklung von Managementsystemen, Vernetzungs- und Kooperationsstrategien | 1-10 | ||
- | der Entwicklung und Durchführung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten | 1-10 | ||
Wirkung der Maßnahme: | 20 | |||
- | landesweit | 10 | ||
- | bundesweit | 10 | ||
Maximale Punktzahl/ Projektpunktzahl | 70 |
Antragsstichtage - keine,
Bearbeitung - sofort nach Antragseingang.
Ab einer Punktzahl von 40 Punkten wird das Projekt in die vom Niedersächsischen Kultusministerium geführte Investitionsliste Kompetenzzentren aufgenommen.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)