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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 2 RL ÜBS - Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
Amtliche Abkürzung
RL ÜBS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Bei der Bewertung der Anträge gemäß der Nummer 4.5 sind die nachstehenden Kriterien wie folgt zu gewichten:

KriterienPunktzahlMaximal-PunktzahlProjekt-Punktzahl
Die Maßnahme dient:50
-der Sicherung des zukünftigen Fachkräftebedarfes1-20
-der Entwicklung eines fachlich/inhaltlichen Schwerpunktes1-10
-der Entwicklung von Managementsystemen, Vernetzungs- und Kooperationsstrategien1-10
-der Entwicklung und Durchführung von Leitprojekten und Qualifizierungskonzepten1-10
Wirkung der Maßnahme:20
-landesweit10
-bundesweit10
Maximale Punktzahl/ Projektpunktzahl70

Antragsstichtage - keine,

Bearbeitung - sofort nach Antragseingang.

Ab einer Punktzahl von 40 Punkten wird das Projekt in die vom Niedersächsischen Kultusministerium geführte Investitionsliste Kompetenzzentren aufgenommen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erlasses vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)