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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Anlage 1 RL ÜBS - Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
Amtliche Abkürzung
RL ÜBS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Bei der Bewertung der Anträge gemäß der Nummer 4.4 sind die nachstehenden Kriterien wie folgt zu gewichten:

KriterienPunktzahlMaximal-PunktzahlProjekt-Punktzahl
Die angestrebte Auslastung (in %) der ÜBS lt. eines unabhängigen Gutachtens (0,5 Punkte pro aufgerundetem Prozentpunkt)50
-Überbetriebliche Ausbildung%
-Berufsorientierung%
-Fort- und Weiterbildung%
Summe
Die Investition dient:30
-der Vermittlung von Ausbildungsinhalten für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe1-10
-dem Vorhalten von Ausbildungskapazitäten1-10
-der Modernisierung notwendiger, funktionsfähiger
-Werkstatträume5
-Theorie- und Unterrichtsräume5
Summe
Umwelt10
-Belange des Klimaschutzes1-5
-Belange des Immissionsschutzes1-5
Summe
Nachhaltige Entwicklung und Chancengleichheit10
-Positive Stellungnahme des Schulträgers4
-Berücksichtigung des "Gender Mainstreaming" bzw. der Chancengleichheit1-3
-Barrierefreiheit des Projektes1-3
Summe
Maximal Punktzahl/ Projektpunktzahl100

Antragsstichtage - keine,

Bearbeitung - sofort nach Antragseingang.

Ab einer Punktzahl von 70 Punkten wird das Projekt in die vom Niedersächsischen Kultusministerium geführte Investitionsliste aufgenommen.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erlasses vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)