Abschnitt 3 RL ÜBS - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
- Amtliche Abkürzung
- RL ÜBS
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22420
Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erl. vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)