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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 RL ÜBS - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren (RL ÜBS)
Amtliche Abkürzung
RL ÜBS
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22420

Zuwendungsempfänger sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten im Bereich Handwerk, Landwirtschaft oder Stufenausbildung Bau sind.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 8 des Erlasses vom 1. Dezember 2021 (Nds. MBl. S. 1905)