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  • ab 01.01.2021 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 SchWLDRdErl

Bibliographie

Titel
Schulweglotsendienst; Verkehrshelfer i. S. des § 42 Abs. 2 StVO - Zeichen 356 -
Redaktionelle Abkürzung
SchWLDRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Der Schulweglotsendienst hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler öffentlicher und privater Schulen auf ihrem Schulweg vor den Gefahren des Straßenverkehrs zu schützen. Dies gilt auch für die Teilnahme an Schulveranstaltungen außerhalb des Schulgeländes.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 10 des RdErl. vom 1. Dezember 2020 (Nds. MBl. S. 1512)