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Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels
(Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz - NKlimaG)
Amtliche Abkürzung
NKlimaG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28010

Vom 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 464) (1)

Geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388) (2)

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften
Zweck des Gesetzes1
Begriffsbestimmungen2
Zweiter Abschnitt
Niedersächsische Klimaschutzziele, Strategien des Landes
Niedersächsische Klimaschutzziele, Vorbildfunktion3
Strategie zum Klimaschutz4
Strategie für eine treibhausgasneutrale Landesverwaltung5
Strategie zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels6
Monitoring7
Zuwendungen des Landes8
Dritter Abschnitt
Klimaschutzaufgaben des Landes
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei Maßnahmen von finanzieller Bedeutung für die Landesverwaltung9
Flächen für den Küsten- und Hochwasserschutz10
Zusätzliche Anforderungen an die Gebäude der Landesverwaltung11
Maßnahmen zum Klimaschutz im Verkehrssektor12
Information über Ziele und Zwecke dieses Gesetzes13
Klimakompetenzzentrum14
Zuführungen an den Wirtschaftsförderfonds Niedersachsen15
Vierter Abschnitt
Klimaschutzaufgaben der Kommunen
Aufgabenwahrnehmung16
Energieberichte17

Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung eines Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels vom 10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 464)

Artikel 7 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388)

"Neubekanntmachung

Das für Klimaschutz zuständige Ministerium wird ermächtigt, das Niedersächsische Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen."