Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.06.1991, Az.: 7 L 117/89
Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 20.06.1991
- Aktenzeichen
- 7 L 117/89
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1991, 13137
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1991:0620.7L117.89.0A
Rechtsgrundlagen
- § 56a Abs. 2 S. 2 GewO
- § 55 Abs. 1 Nr. 1 GewO
- § 56a Abs. 3 GewO
- § 56a Abs. 2 S. 1 GewO
Fundstellen
- GewArch 1991, 431
- ND MBl 1992, 225
Amtlicher Leitsatz
1. Zum Begriff des "Wanderlagers".
2. Eine "öffentliche Ankündigung" im Sinne des § 56a GewO kann auch in der Weise erfolgen, daß Einladungen zu der Veranstaltung an örtliche Vereine zum Zwecke der Weitergabe an deren Mitglieder versandt werden.
3. Die Gewerbebehörden sind befugt, die Industrie- und Handelskammer über gewerberechtliche Untersagungsverfügungen zu unterrichten, auch wenn diese noch nicht unanfechtbar geworden sind.