Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 20.06.1991, Az.: 7 L 117/89

Wanderlager; Öffentliche Ankündigung; Einladung zu Veranstaltung; Öffentliche Vereine; Gewerbebehörden; Industrie- und Handelskammer; Untersagungsverfügung; Unanfechtbarkeit

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
20.06.1991
Aktenzeichen
7 L 117/89
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1991, 13137
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1991:0620.7L117.89.0A

Fundstellen

  • GewArch 1991, 431
  • ND MBl 1992, 225

Amtlicher Leitsatz

1. Zum Begriff des "Wanderlagers".

2. Eine "öffentliche Ankündigung" im Sinne des § 56a GewO kann auch in der Weise erfolgen, daß Einladungen zu der Veranstaltung an örtliche Vereine zum Zwecke der Weitergabe an deren Mitglieder versandt werden.

3. Die Gewerbebehörden sind befugt, die Industrie- und Handelskammer über gewerberechtliche Untersagungsverfügungen zu unterrichten, auch wenn diese noch nicht unanfechtbar geworden sind.