Abschnitt 3 R-StBauF - Zuwendungsempfänger
Bibliographie
- Titel
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie - R-StBauF -)
- Amtliche Abkürzung
- R-StBauF
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21075
Zuwendungsempfänger sind Gemeinden. Sie können Städtebauförderungsmittel des Landes (Nummer 5.2.3.1) zusammen mit ihrem Eigenanteil (Nummer 5.2.3.2) im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO zur Durchführung von Einzelmaßnahmen an Dritte weiterleiten.