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  • ab 01.01.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 R-StBauF - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinie - R-StBauF -)
Amtliche Abkürzung
R-StBauF
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21075

Zuwendungsempfänger sind Gemeinden. Sie können Städtebauförderungsmittel des Landes (Nummer 5.2.3.1) zusammen mit ihrem Eigenanteil (Nummer 5.2.3.2) im Rahmen der VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO zur Durchführung von Einzelmaßnahmen an Dritte weiterleiten.