Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 29.12.2020 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 FlurbGrEStRdErl - Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung

Bibliographie

Titel
Grunderwerbsteuer in der Flurbereinigung
Redaktionelle Abkürzung
FlurbGrEStRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78350

In den Verfahren nach dem FlurbG ist die über eine steuerfreie Abfindung nach Sollanspruch hinausgehende wesentliche Mehrzuteilung nach § 3 Nr. 1 GrEStG steuerfrei, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebliche Wert (§ 8 GrEStG) 2 500 EUR nicht übersteigt.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. vom 17. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1461)