Abschnitt 4 FlurbGrEStRdErl - Allgemeine Ausnahmen von der Besteuerung
Bibliographie
- Titel
- Grunderwerbsteuer in der Flurbereinigung
- Redaktionelle Abkürzung
- FlurbGrEStRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78350
In den Verfahren nach dem FlurbG ist die über eine steuerfreie Abfindung nach Sollanspruch hinausgehende wesentliche Mehrzuteilung nach § 3 Nr. 1 GrEStG steuerfrei, wenn der für die Berechnung der Steuer maßgebliche Wert (§ 8 GrEStG) 2 500 EUR nicht übersteigt.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 9 Absatz 1 des RdErl. vom 17. Oktober 2022 (Nds. MBl. S. 1461)