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  • ab 07.02.1975 (aktuelle Fassung)

§ 1 OlbLVO - Allgemeines

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Oldenburgische Landschaft
Redaktionelle Abkürzung
OlbLVO,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22530010100000

Die Oldenburgische Landschaft ist überparteilich und überkonfessionell. Sie ist in ihrem Wirken vom Geist der überlieferten Toleranz bestimmt.