§ 1 OlbLVO - Allgemeines
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Oldenburgische Landschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- OlbLVO,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22530010100000
Die Oldenburgische Landschaft ist überparteilich und überkonfessionell. Sie ist in ihrem Wirken vom Geist der überlieferten Toleranz bestimmt.