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Anlage 4 EB-AVO-GOFAK - Mindestvoraussetzungen zum Erwerb eines Latinums, des Graecums und des Hebraicums im Abendgymnasiums und im Kolleg bei durchgängig erteiltem Unterricht

Bibliographie

Titel
Ergänzende Bestimmungen zur Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (EB-AVO-GOFAK)
Amtliche Abkürzung
EB-AVO-GOFAK
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

(zu Nr. 16.4)

Anlage als pdf