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Gefangenentransportvorschrift (GTV)

Bibliographie

Titel
Gefangenentransportvorschrift (GTV)
Amtliche Abkürzung
GTV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34312

AV d. MJ v. 19.2.2002 (4460-304.1)

Vom 19. Februar 2002 (Nds. Rpfl. S. 76)

Zuletzt geändert durch AV vom 9. August 2022 (Nds. Rpfl. S. 317)

- veröffentlicht als Sonderdruck -

- VORIS 34312 -

Bezug:

AV d. MJ v. 20.3.1963 (Nds. Rpfl. S. 76)

AV d. MJ v. 4.9.1972 (Nds. Rpfl. S. 210)
VORIS 34312 00 00 00 001

  1. 1.

    Die Landesjustizverwaltungen und das Bayerische Staatsministerium des Innern haben den Erlass einer Neufassung der bundeseinheitlichen Gefangenentransportvorschrift (GTV) vereinbart, die ich hiermit mit Wirkung vom 1.4.2002 in Kraft setze. Gleichzeitig wird die AV v. 20.3.1963, zuletzt geändert durch AV v. 4.9.1972, aufgehoben.

  2. 2.

    Die Neufassung wird als Sonderdruck erscheinen. Vorab wird den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, den Staatsanwaltschaften, den Justizvollzugseinrichtungen und dem Bildungsinstitut des niedersächsischen Justizvollzuges ein Abdruck der Neufassung übersandt werden.

  3. 3.

    Nummer 8 Absatz 3 Satz 2 der bundeseinheitlichen Gefangenentransportvorschrift ist im Niedersächsischen Justizvollzug nicht anzuwenden.

InhaltsübersichtAbschnitt
Erster Teil
Gemeinsame Vorschriften für alle Transportarten
Anwendungsbereich1
Transportgefangene2
Transportbehörden3
Auftragsstelle, Abfahrtsstelle, Bestimmungsstelle4
Transportarten5
Transportbegleitung6
Transportersuchen7
Vorbereitung der Transporte durch die Abfahrtsstelle8
Habe9
Transportverpflegung10
Durchführung der Transporte11
Anwendung unmittelbaren Zwanges12
Besondere Vorkommnisse13
Transportkosten14
Zweiter Teil
Gefangenensammeltransporte
Umläufe15
Gefangenensammeltransportfahrzeuge16
Durchführung der Sammeltransporte17
Unterbringung der Gefangenen18
Dritter Teil
Einzel- und Sondertransporte
Einzeltransporte19
Sondertransporte20
Vierter Teil
Schlussvorschrift
Schlussvorschrift21