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  • ab 01.04.2002 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 15 GTV - Umläufe

Bibliographie

Titel
Gefangenentransportvorschrift (GTV)
Amtliche Abkürzung
GTV
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
34312

Sammeltransporte werden planmäßig mit den dafür bestimmten Fahrzeugen durchgeführt. Die Transportbehörden und die Strecken und Zeiten der fahrplanmäßigen Umläufe werden mit den vorgesehenen Anschlüssen in dem Kursbuch für den Gefangenensammeltransport bekannt gegeben.