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  • ab 01.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 3 FGReMErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Fördergrundsätze für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Regionalmanagements der Zukunftsregionen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
FGReMErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
64100

3.1 Antragsberechtigt für das Regionalmanagement sind die Leadpartner der Zukunftsregionen, die einen rechtskräftigen Anerkennungsbescheid von der Verwaltungsbehörde EFRE und ESF+ für die Förderperiode 2021-2027 erhalten haben (Erstempfänger). Der Erstempfänger kann die Zuwendung im Rahmen der VV/VV-Gk Nr. 12 zu § 44 LHO an einen Letztempfänger weiterleiten.

3.2 Letztempfänger nach Nummer 3.1 können nur Organisationen mit kommunaler Beteiligung sein, die Regionalentwicklung zum Ziel haben, oder Organisationen, die von den Gebietskörperschaften mit der Wirtschaftsförderung betraut sind, sofern diese einen Kooperationsvertrag mit der Zukunftsregion zur Umsetzung des Regionalmanagements abgeschlossen haben.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 8 des Erlasses vom 21. April 2022 (Nds. MBl. S. 679)