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  • ab 06.06.2019 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 2 QBBSRdErl - Bewerbung um Einstellung für befristete Verträge

Bibliographie

Titel
Einstellung von Lehrkräften an öffentlichen berufsbildenden Schulen ohne eine für die Unterrichtstätigkeit in Niedersachsen vorgesehene abgeschlossene Lehramtsausbildung - Quereinstieg BBS
Redaktionelle Abkürzung
QBBSRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Für befristete Einstellungen von Lehrkräften zur Erteilung von Unterricht in allen Schulformen gem. § 5 Abs 2 NSchG an berufsbildenden Schulen, die aus dem Budget der Schulen finanziert werden, sowie für befristete Vertretungsverträge können sich zur Erteilung von Unterricht Personen aus dem unter Nr 1.1 genannten Personenkreis bewerben.

Nrn. 1.2 und 1.3 gelten entsprechend.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 10 Satz 1 des Runderlasses vom 6. Juni 2019 (SVBl. S. 347)