Landgericht Braunschweig
Beschl. v. 03.05.2005, Az.: 1 O 3125/04
Beendigung eines Prozessverhältnisses durch Abschluss eines Vergleichs
Bibliographie
- Gericht
- LG Braunschweig
- Datum
- 03.05.2005
- Aktenzeichen
- 1 O 3125/04
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2005, 29298
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:LGBRAUN:2005:0503.1O3125.04.0A
In dem Rechtsstreit
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts ...
am 03.05.2005
durch
die Richterin am Landgericht ... als Einzelrichterin
beschlossen:
Tenor:
Es wird gem. § 278 Abs. 6 ZPO festgestellt, dass die Prozessparteien durch ihre übereinstimmenden Erklärungen mit Schriftsätzen vom 18.04.2005 und 02.05.2005 folgenden Vergleich geschlossen haben und der Prozess damit beendet ist:
- 1.)
Der Beklagte zahlt an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 2.977,00 EUR.
- 2.)
Mit Zahlung des Betrages zu Ziffer 1. sind alle gegenseitigen Ansprüche der Parteien aus dem vorliegenden Rechtsstreit erledigt.
- 3.)
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Vergleiches werden gegeneinander aufgehoben.