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  • ab 03.12.2014 (aktuelle Fassung)

§ 1 TÄAEV - Bestandteile der Aufwandsentschädigung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
Redaktionelle Abkürzung
TÄAEV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

Die bei den unteren Veterinärbehörden tätigen Amtstierärztinnen, Amtstierärzte, Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Grundbetrag (§ 2), einen Teil des Gebührenaufkommens aus ihrer Tätigkeit (§ 3) und Pauschbeträge für bestimmte Tätigkeiten (§§ 4 und 5).