§ 1 TÄAEV - Bestandteile der Aufwandsentschädigung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TÄAEV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
Die bei den unteren Veterinärbehörden tätigen Amtstierärztinnen, Amtstierärzte, Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte erhalten als Aufwandsentschädigung einen monatlichen Grundbetrag (§ 2), einen Teil des Gebührenaufkommens aus ihrer Tätigkeit (§ 3) und Pauschbeträge für bestimmte Tätigkeiten (§§ 4 und 5).