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  • ab 03.12.2014 (aktuelle Fassung)

§ 2 TÄAEV - Grundbetrag

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
Redaktionelle Abkürzung
TÄAEV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

1Der Grundbetrag beträgt monatlich

  1. 1.

    für die Leiterin oder den Leiter eines Veterinäramtes, einer Nebenstelle eines Veterinäramtes oder einer ähnlichen Organisationseinheit 63,75 Euro und

  2. 2.

    für sonstige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte 51,25 Euro.

2Der Grundbetrag ist monatlich im Voraus zu zahlen.