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  • ab 03.12.2014 (aktuelle Fassung)

§ 4 TÄAEV - Pauschbeträge für Zerlegungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
Redaktionelle Abkürzung
TÄAEV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

Für die in einem Kalendermonat aufgrund amtlicher Anordnung durch die einzelne Person durchgeführten Zerlegungen von Tierkörpern zur Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden

  1. 1.

    je Tierkörper eines Rindes oder eines Pferdes 5 Euro und

  2. 2.

    je Tierkörper einer anderen Tierart 2,50 Euro

gezahlt, jedoch insgesamt höchstens 75 Euro.