§ 2 TÄAEV - Grundbetrag
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TÄAEV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
1Der Grundbetrag beträgt monatlich
- 1.
für die Leiterin oder den Leiter eines Veterinäramtes, einer Nebenstelle eines Veterinäramtes oder einer ähnlichen Organisationseinheit 63,75 Euro und
- 2.
für sonstige Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte 51,25 Euro.
2Der Grundbetrag ist monatlich im Voraus zu zahlen.