§ 4 TÄAEV - Pauschbeträge für Zerlegungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TÄAEV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
Für die in einem Kalendermonat aufgrund amtlicher Anordnung durch die einzelne Person durchgeführten Zerlegungen von Tierkörpern zur Feststellung des Verdachts oder des Ausbruchs einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden
- 1.
je Tierkörper eines Rindes oder eines Pferdes 5 Euro und
- 2.
je Tierkörper einer anderen Tierart 2,50 Euro
gezahlt, jedoch insgesamt höchstens 75 Euro.