§ 5 TÄAEV - Pauschbeträge für Blutproben, Impfungen und Tuberkulinisierungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
- Redaktionelle Abkürzung
- TÄAEV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78510
Für die in einem Kalendermonat aufgrund amtlicher Anordnung durch die einzelne Person durchgeführten Blutproben, Impfungen und Tuberkulinisierungen, für die eine Gebühr nicht erhoben wird, werden bei bis zu 1 000 Tieren im Monat je Tier 0,12 Euro und darüber hinaus je Tier 0,08 Euro gezahlt.