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  • ab 03.12.2014 (aktuelle Fassung)

§ 5 TÄAEV - Pauschbeträge für Blutproben, Impfungen und Tuberkulinisierungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufwandsentschädigung für Amtstierärztinnen und Amtstierärzte sowie Assistenztierärztinnen und Assistenztierärzte
Redaktionelle Abkürzung
TÄAEV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

Für die in einem Kalendermonat aufgrund amtlicher Anordnung durch die einzelne Person durchgeführten Blutproben, Impfungen und Tuberkulinisierungen, für die eine Gebühr nicht erhoben wird, werden bei bis zu 1 000 Tieren im Monat je Tier 0,12 Euro und darüber hinaus je Tier 0,08 Euro gezahlt.