§ 8 PIDAbk - Rechtsmittel gegen die Entscheidung der Ethikkommission
Bibliographie
- Titel
- Abkommen zwischen den Ländern Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die gemeinsame Einrichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Ärztekammer Hamburg
- Redaktionelle Abkürzung
- PIDAbk,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21061
Gegen ablehnende Entscheidungen von Anträgen auf Durchführung einer Präimplantationsdiagnostik steht den Antragsberechtigten der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten offen. Ein Vorverfahren im Sinne des § 68 der Verwaltungsgerichtsordnung findet nicht statt.