Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.08.1996, Az.: 4 L 1845/96

Sozialhilfe; Ambulante Hilfe; Stationäre Hilfe; Zumutbarkeit; Unverhältnismäßige Mehrkosten

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
28.08.1996
Aktenzeichen
4 L 1845/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13281
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0828.4L1845.96.0A

Verfahrensgang

vorgehend
VG Hannover 30.01.1996 - 3 A 8932/94
nachfolgend
BVerwG - 22.05.1997 - AZ: BVerwG 5 B 29/97

Fundstellen

  • BtPrax 1997, 117-119 (Volltext mit amtl. LS)
  • NdsRpfl 1997, 129

Amtlicher Leitsatz

Einem Pflegebedürftigen ist auf seinen Wunsch ambulante Hilfe zu gewähren, wenn ihm unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen, familiären und örtlichen Umstände nicht zuzumuten ist, die bisher gewährte stationäre Hilfe weiter in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall ist die Erfüllung des Wunsches nicht dadurch ausgeschlossen, daß die ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.