Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 28.08.1996, Az.: 4 L 1845/96
Sozialhilfe; Ambulante Hilfe; Stationäre Hilfe; Zumutbarkeit; Unverhältnismäßige Mehrkosten
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 28.08.1996
- Aktenzeichen
- 4 L 1845/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13281
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0828.4L1845.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- VG Hannover 30.01.1996 - 3 A 8932/94
- nachfolgend
- BVerwG - 22.05.1997 - AZ: BVerwG 5 B 29/97
Rechtsgrundlage
- § 3a BSHG
Fundstellen
- BtPrax 1997, 117-119 (Volltext mit amtl. LS)
- NdsRpfl 1997, 129
Amtlicher Leitsatz
Einem Pflegebedürftigen ist auf seinen Wunsch ambulante Hilfe zu gewähren, wenn ihm unter angemessener Berücksichtigung der persönlichen, familiären und örtlichen Umstände nicht zuzumuten ist, die bisher gewährte stationäre Hilfe weiter in Anspruch zu nehmen; in diesem Fall ist die Erfüllung des Wunsches nicht dadurch ausgeschlossen, daß die ambulante Hilfe mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist.