Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.08.1996, Az.: 12 L 3950/96

Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des Sachverständigen; Zulassung der Berufung

Bibliographie

Gericht
OVG Niedersachsen
Datum
05.08.1996
Aktenzeichen
12 L 3950/96
Entscheidungsform
Urteil
Referenz
WKRS 1996, 13171
Entscheidungsname
[keine Angabe]
ECLI
ECLI:DE:OVGNI:1996:0805.12L3950.96.0A

Fundstelle

  • ND MBl 1997, 77

Amtlicher Leitsatz

Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nach Ablehnung eines Antrags, den Sachverständigen zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens zu hören, in dem Zulassungsantrag nur schlüssig dargelegt, wenn zur Begründung des Antrages auf Zulassung der Berufung ausgeführt wird, welche Fragen dem Sachverständigen gestellt worden wären und welche Punkte des Gutachtens für erläuterungsbedürftig gehalten werden, sofern solche Ausführungen in dem Antrag, den Sachverständigen zu hören, nicht enthalten waren.