Oberverwaltungsgericht Niedersachsen
Urt. v. 05.08.1996, Az.: 12 L 3950/96
Rechtliches Gehör; Anforderungen an die Darlegung; Erläuterungen des Sachverständigen; Zulassung der Berufung
Bibliographie
- Gericht
- OVG Niedersachsen
- Datum
- 05.08.1996
- Aktenzeichen
- 12 L 3950/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 13171
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OVGNI:1996:0805.12L3950.96.0A
Fundstelle
- ND MBl 1997, 77
Amtlicher Leitsatz
Die Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör ist nach Ablehnung eines Antrags, den Sachverständigen zur Erläuterung des schriftlichen Gutachtens zu hören, in dem Zulassungsantrag nur schlüssig dargelegt, wenn zur Begründung des Antrages auf Zulassung der Berufung ausgeführt wird, welche Fragen dem Sachverständigen gestellt worden wären und welche Punkte des Gutachtens für erläuterungsbedürftig gehalten werden, sofern solche Ausführungen in dem Antrag, den Sachverständigen zu hören, nicht enthalten waren.