Landgericht Verden
Beschl. v. 10.05.2016, Az.: 7 O 82/16
Bibliographie
- Gericht
- LG Verden
- Datum
- 10.05.2016
- Aktenzeichen
- 7 O 82/16
- Entscheidungsform
- Beschluss
- Referenz
- WKRS 2016, 43091
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- [keine Angabe]
Tenor:
Der Antrag der Antragstellerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 22.04.2016 wird verworfen.
Gründe
Das Schreiben der Antragstellerin vom 22.04.2016 wird als Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die beabsichtigten Klagen ausgelegt, da gerichtsbekannt ist, dass die Antragstellerin prozesskostenhilfebedürftig ist.
Der Antrag der Antragstellerin ist jedoch bereits unzulässig. Sie ist nicht prozessführungsbefugt.
Die Antragstellerin steht unter Betreuung. Es besteht ein Zustimmungsvorbehalt in Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten, somit auch hinsichtlich des Einreichens von Klagen und Rechtsmitteln. Betreuer ist Rechtsanwalt M. aus R.. Zudem besteht für die Antragstellerin eine Ergänzungsbetreuung durch Rechtsanwalt P. für derartige Klagen und Rechtsmittel gegen den Betreuer.
Mit Schreiben vom 09.05.2016 hat der Betreuer seine Zustimmung zu den beabsichtigten Klagen der Betroffenen nicht erteilt. Auch der Ergänzungsbetreuer hat gemäß Schreiben vom 29.04.2016 seine Zustimmung nicht erteilt.