Abschnitt 8 IFFördRdErl - Übergangsbestimmungen für das Antragsjahr 2020
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bewältigung der aus dem Zuzug Schutzberechtigter entstehenden Herausforderungen (Integrationsfonds)
- Redaktionelle Abkürzung
- IFFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27400
8.1 Die Antragsfrist endet abweichend von Nummer 7.5 am 30.9.2020; die Frist nach Nummer 7.6 wird auf den 31.10.2020 festgesetzt.
8.2 Das MI ermittelt die Budgets nach Nummer 5.1 abweichend von Nummer 7.4 nach den zum 30.4.2020 vorliegenden statistischen Daten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch Nummer 9 des Runderlasses vom 8. April 2020 (Nds. MBl. S. 466)