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  • ...Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 1 AV AJSD - Regelungsbereich, Klientinnen und Klienten Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der StiftungAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 1 Diese AV regelt Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD), die Zusammenarbeit mit den Führungsaufsichtsstellen der Landgerichte und der...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 2 AV AJSD - Aufgaben des AJSD Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AVAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) Der AJSD erfüllt die gesetzlichen Aufgaben der Bewährungshilfe (§ 56d StGB, §§ 24, 29, 61b JGG) und der Gerichtshilfe (§§ 463a, 160 Abs. 3 Satz 2 StPO) sowie im Auftrag der...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 3 AV AJSD - Dienst- und Fachaufsicht, dienstrechtliche Befugnisse und Leitung, Abteilung "Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen" Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 4 AV AJSD - Außenstellen, Büros, Bezeichnung Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung OpferhilfeAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) 1 In jedem Landgerichtsbezirk wird eine unselbständige Außenstelle des AJSD eingerichtet. 2 Die Außenstellen werden von einer Bezirksleiterin oder einem Bezirksleiter geleitet....

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 5 AV AJSD - Aufgaben der Bezirksleitung Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung OpferhilfeAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) 1 Die Bezirksleiterinnen und Bezirksleiter der Außenstellen regeln die Verwaltung der Büros im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben innerhalb des Geschäftsverteilungsplans des AJSD...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 6 AV AJSD - Einstellungsvoraussetzungen für Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter, DienstpostenbewertungBibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 7 AV AJSD - Personalauswahlverfahren für Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter, BerufseinsteigerprogrammBibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen (AV AJSD)...

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  • ...§ 8 AV AJSD - Dienstrechtliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten des AJSD Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe imAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) Die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung von Beamtinnen und Beamten im Niedersächsischen Justizministerium, bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie bei der Norddeutschen...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 9 AV AJSD - Arbeitszeit, Sprechstunden Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung OpferhilfeAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) Die regelmäßige Arbeitszeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergibt sich aus der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten (Nds...

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    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 10 AV AJSD - Rechtsberatung, Interessenwahrnehmung, Gnadengesuche Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen derAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 (1) Die Justizsozialarbeiterinnen und Justizsozialarbeiter dürfen Klientinnen und Klienten bei einfach gelagerten Sachverhalten rechtlich beraten, soweit die Beratung in sachlichem Zusammenhang mit...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350


  • ...§ 11 AV AJSD - Generelle Aussagegenehmigung Bibliographie Titel Anordnung über Organisation, Aufgaben und Dienstbetrieb des Ambulanten Justizsozialdienstes in Niedersachsen und der Führungsaufsichtsstellen sowie über die Wahrnehmung der Aufgaben der Opferhilfe im Rahmen der Stiftung OpferhilfeAmtliche Abkürzung AV AJSD Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 33350 1 Den Beamtinnen und Beamten des AJSD wird gemäß § 37 Absatz 3 Satz 2 BeamtSG generell die Genehmigung erteilt, in Strafverfahren vor Gericht oder außergerichtlich über dienstliche Angelegenheiten,...

    Rechtsstand: 05.06.2020 | VORIS Nummer: 33350