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  • ...§ 4 NWindG - Evaluation Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NWindG -)Amtliche Abkürzung NWindG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 1 Die Landesregierung stellt auf der Grundlage der Berichte nach § 3 Abs. 1 bis 3 bis zum 31. Dezember 2026 fest, ob die Flächen für die Windenergie an Land insgesamt voraussichtlich ausreichend sind, um das...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Anlage NWindG Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (Niedersächsisches Windenergieflächenbedarfsgesetz - NWindG -)Amtliche Abkürzung NWindG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (zu § 2) Träger der Regionalplanung Regionales Teilflächenziel bis zum 31. Dezember 2027 in Hektar  1) Nachrichtlich: Regionales Teilflächenziel nach Spalte 2 in Prozent  2) des Planungsraums Regionales...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 1 NWindPVBetG - Zweck des Gesetzes Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 Zweck dieses Gesetzes ist es, die Akzeptanz für Windenergieanlagen an Land im Sinne des § 2 Nr. 3 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (Windenergieanlagen) und von Freiflächenanlagen im Sinne des § 2 Abs. 5...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 2 NWindPVBetG - Begriffsbestimmungen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Ein Vorhaben im Sinne dieses Gesetzes umfasst alle dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterfallenden Windenergie- oder Freiflächenanlagen, die jeweils in einem engen räumlichen Zusammenhang zueinander...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 3 NWindPVBetG - Anwendungsbereich Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Dieses Gesetz gilt für Windenergieanlagen, die jeweils eine Gesamthöhe von mehr als 50 Metern und eine installierte Leistung von 1 Megawatt oder mehr haben, sowie für Freiflächenvorhaben im Sinne des...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 4 NWindPVBetG - Akzeptanzabgabe Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Der Vorhabenträger einer Windenergieanlage oder eines Freiflächenvorhabens ist verpflichtet,...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 5 NWindPVBetG - Verwendung der Akzeptanzabgabe und von Zuwendungen nach § 6 EEG 2023 Bibliographie TitelNiedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 6 NWindPVBetG - Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Der Vorhabenträger ist verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Inbetriebnahme einer Windenergieanlage oder der ersten Anlage eines Freiflächenvorhabens...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 7 NWindPVBetG - Erneutes Angebot zur weiteren finanziellen Beteiligung Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Ist nach § 6 Abs. 2 Satz 4 eine befristete weitere finanzielle Beteiligung angeboten worden, so ist der Vorhabenträger verpflichtet, spätestens sechs Monate vor Ablauf der Befristung ein erneutes...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 8 NWindPVBetG - Überwachung, Zulassung von Ausnahmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) 1 Das Fachministerium überwacht die Erfüllung der Verpflichtungen nach den §§ 4, 6 und 7. 2 Es kann die zur Erfüllung der Verpflichtungen erforderlichen Maßnahmen treffen....

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010


  • ...§ 9 NWindPVBetG - Ordnungswidrigkeiten Bibliographie Titel Niedersächsisches Gesetz über die Beteiligung von Kommunen und Bevölkerung am wirtschaftlichen Überschuss von Windenergie- und Photovoltaikanlagen (NWindPVBetG)Amtliche Abkürzung NWindPVBetG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 28010 (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig...

    Rechtsstand: 19.04.2024 | VORIS Nummer: 28010