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...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Beschl. v. 24.09.2024, Az.: 10 TaBV 18/24 Ersetzung der Zustimmung zur Eingruppierung eines Arbeitnehmers in den außertariflichen Bereich; Definition des außertariflich Angestellten ausschliesslich anhand der EntgelthöheBibliographie Gericht LAG Niedersachsen Datum 24.09.2024 Aktenzeichen 10 TaBV 18/24 Entscheidungsform Beschluss...
Entscheidungsdatum: 24.09.2024
...Oberverwaltungsgericht Niedersachsen Beschl. v. 06.12.2023, Az.: 18 LP 2/22 Mitbestimmung des Personalrats hinsichtlich der Einführung von Programmen in der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen u.a. zur Erfüllung von Aufgaben im Bereich der EU-Agrarförderung; Maßnahme imBibliographie Gericht OVG Niedersachsen Datum 06.12.2023 Aktenzeichen 18 LP 2/22 Entscheidungsform Beschluss...
Entscheidungsdatum: 06.12.2023
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Beschl. v. 17.01.2023, Az.: 10 TaBV 43/22 Beteiligung des Betriebsrats) bei der Umgruppierung einer Vielzahl von Arbeitnehmern ; Einordnung des Mitbestimmungsrechts bei Ein- und Umgruppierungen als Mitbeurteilungsrecht Bibliographie Gericht LAG Niedersachsen Datum 17.01.2023 Aktenzeichen 10 TaBV 43/22 Entscheidungsform Beschluss...
Entscheidungsdatum: 17.01.2023
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Beschl. v. 12.08.2019, Az.: 8 TaBV 19/19 Tarifliche Eingruppierung bei gemischten Tätigkeiten im Einzelhandel; Abgrenzung zwischen gewerblicher Tätigkeit und Angestelltentätigkeit bei Verkaufs- und Kassiertätigkeiten sowie in der BestellabwicklungBibliographie Gericht LAG Niedersachsen Datum 12.08.2019 Aktenzeichen 8 TaBV 19/19 Entscheidungsform Beschluss...
Entscheidungsdatum: 12.08.2019
...Landesarbeitsgericht Niedersachsen Urt. v. 23.10.2018, Az.: 11 Sa 225/18 Formale Anforderungen an die Stellung eines GleichstellungsantragsBibliographie Gericht LAG Niedersachsen Datum 23.10.2018 Aktenzeichen 11 Sa 225/18 Entscheidungsform Urteil Referenz...
Entscheidungsdatum: 23.10.2018
...Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 1 WO-EwZ - Geltungsbereich, Begriffsbestimmung Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Diese Verordnung regelt die Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Vertretung der Beschäftigten in den Verwaltungsrat, Aufsichtsrat, Betriebsausschuss oder ein vergleichbares Gremium...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 2 WO-EwZ - Wahlvorstand, Wahlhelferinnen, Wahlhelfer Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Der Wahlvorstand führt die Wahl der Vertretung der Beschäftigten durch. 2 Er ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder oder deren Ersatzmitglieder anwesend sind. 3 Er fasst seine Beschlüsse...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 3 WO-EwZ - Bekanntmachungen des Wahlvorstands Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Bekanntmachungen aufgrund dieser Wahlordnung sind in der Einrichtung auszuhängen einschließlich ihrer räumlich getrennten Teile und ihrer Nebenstellen, denen Wahlberechtigte für die Wahl...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 4 WO-EwZ - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) 1 Der Wahlvorstand stellt ein Verzeichnis der Wahlberechtigten (Wählerverzeichnis) auf. 2 In das Wählerverzeichnis sind der Nachname und der Vorname aufzunehmen, in das für den Wahlvorstand...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 5 WO-EwZ - Einsprüche gegen das Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)Amtliche Abkürzung WO-EwZ Normtyp Rechtsverordnung Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20470021000000 (1) Jede Beschäftigte oder jeder Beschäftigte kann beim Wahlvorstand schriftlich innerhalb einer Woche seit Auslegung Einspruch gegen die Richtigkeit des Wählerverzeichnisses einlegen...
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Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000
...§ 6 WO-EwZ - Zahl der Sitze, Zahl der zu wählenden Vertreterinnen oder Vertreter der Beschäftigten, Verteilung der Sitze auf Frauen und MännerBibliographie Titel Wahlordnung für die Vertretung der Beschäftigten bei Einrichtungen der öffentlichen Hand mit wirtschaftlicher Zweckbestimmung (WO-EwZ)...
Rechtsstand: 31.08.2016 | VORIS Nummer: 20470021000000