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28 Suchergebnisse

  • ...Art. 2 TSK-BremNIS - Rechte und Pflichten Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 (1) Die Rechte und Pflichten der Benutzerinnen und Benutzer ergeben sich, soweit dieser Staatsvertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, aus dem Bremischen Ausführungsgesetz zum...

    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 3 TSK-BremNIS - Organisation der Tierseuchenkasse Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 (1) Die Organisation der Niedersächsischen Tierseuchenkasse richtet sich nach den §§ 4 bis 9 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz vom 1. August 1994 (Nds. GVBl. S. 411) in...

    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 4 TSK-BremNIS - Aufsicht Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 (1) Die Tierseuchenkasse untersteht der Aufsicht des Landes Niedersachsen nach Maßgabe des § 10 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz...

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    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 5 TSK-BremNIS - Verwaltungsvollstreckung Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 Die Vollstreckung von Verwaltungsakten der Niedersächsischen Tierseuchenkasse richtet sich in der Freien Hansestadt Bremen nach dem Bremischen Verwaltungsvollstreckungsgesetz in der Fassung der...

    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 6 TSK-BremNIS - Auskunftspflicht Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 Die Niedersächsische Tierseuchenkasse kann von der für die Zahlung von Entschädigungen und Beihilfen in Tierseuchenangelegenheiten zuständigen Behörde der Freien Hansestadt Bremens Auskünfte über die...

    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 7 TSK-BremNIS - Kündigung des Staatsvertrags Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 (1) Dieser Staatsvertrag kann von jeder vertragsschließenden Partei mit einer Frist von fünf Jahren zum Ablauf eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmals zum Ablauf des 31. Dezember 2013...

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    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Art. 8 TSK-BremNIS - In-Kraft-Treten Bibliographie Titel Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen TierseuchenkasseRedaktionelle Abkürzung TSK-BremNIS,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78510 (1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Juli 2003 in Kraft...

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    Rechtsstand: 01.07.2003 | VORIS Nummer: 78510


  • ...Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den TierschutzBibliographie Titel Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den Tierschutz...

    Rechtsstand: 01.11.1995 | VORIS Nummer: 78530010000000


  • ...§ 1 TierSchBeaufG Bibliographie Titel Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den TierschutzRedaktionelle Abkürzung TierSchBeaufG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78530010000000...

    Rechtsstand: 01.11.1995 | VORIS Nummer: 78530010000000


  • ...§ 2 TierSchBeaufG Bibliographie Titel Gesetz über die Berufung und die Aufgaben einer Landesbeauftragten oder eines Landesbeauftragten für den TierschutzRedaktionelle Abkürzung TierSchBeaufG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78530010000000...

    Rechtsstand: 01.11.1995 | VORIS Nummer: 78530010000000


  • ...Gesetz zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der Belegstellen Bibliographie Titel Gesetz zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der BelegstellenRedaktionelle Abkürzung BienenWG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78450010000000 Vom 10. Januar 1953 (Nds. GVBl. S. 2 - VORIS 78450 01 00 00 000 -)...

    Rechtsstand: 01.01.1973 | VORIS Nummer: 78450010000000


  • ...§ 1 BienenWG Bibliographie Titel Gesetz zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze der BelegstellenRedaktionelle Abkürzung BienenWG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78450010000000 (1) Die Landkreise und kreisfreien Städte können zur Regelung der Bienenwanderung und zum Schutze von Belegstellen durch Verordnung für den Umfang ihres Gebietes oder für Teile des Gebietes...

    Rechtsstand: 01.01.1973 | VORIS Nummer: 78450010000000