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  • ab 01.07.2003 (aktuelle Fassung)

Art. 8 TSK-BremNIS - In-Kraft-Treten

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen über das Benutzungsverhältnis der Tierhalterinnen und Tierhalter im Lande Bremen mit der Niedersächsischen Tierseuchenkasse
Redaktionelle Abkürzung
TSK-BremNIS,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78510

(1) Dieser Staatsvertrag tritt nach Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragsschließenden Länder am 1. Juli 2003 in Kraft.

(2) Die Satzungen der Niedersächsischen Tierseuchenkasse sind von dieser in der im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Staatsvertrages geltenden Fassung unter Hinweis auf den Staatsvertrag im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu geben.

Hannover, den 21. Februar 2003

Für das Land Niedersachsen
Für den Niedersächsischen Ministerpräsidenten
Der Niedersächsische Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
B a r t e l s

Bremen, den 28. Februar 2003

Für die Freie Hansestadt Bremen
Der Senator für Wirtschaft und Häfen
H a t t i g