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  • ...Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten VerkehrBibliographie Titel Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr...

    Rechtsstand: 01.08.2007 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 1 PlVfDErl Bibliographie Titel Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten VerkehrRedaktionelle Abkürzung PlVfDErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000...

    Rechtsstand: 01.08.2007 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen EisenbahngesetzesBibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 3 des Allgemeinen...

    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 1 NEAufwRdErl - Allgemeines Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16 Abs. 1Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 2 NEAufwRdErl - Berechnung der jährlichen Aufwendungen Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 3 NEAufwRdErl - Antragsverfahren Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Abschnitt 4 NEAufwRdErl - Schlussvorschriften Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zum Ausgleich nach § 16Redaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Anlage 1 NEAufwRdErl - Aufwendungen für Bahnübergänge bei NE Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Anlage 2 NEAufwRdErl - Aufwendungen für Bahnübergänge bei NE Bibliographie Titel Richtlinie für die Ermittlung und den Nachweis der Aufwendungen für den Betrieb und die Erhaltung höhengleicher Kreuzungen von Straßen mit Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs zumRedaktionelle Abkürzung NEAufwRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2004 | VORIS Nummer: 94000


  • ...Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über GrubenanschlußbahnenRedaktionelle Abkürzung GruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 1 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 1. Eine Grubenanschlußbahn darf nur auf Grund eines von der Bergbehörde zugelassenen Betriebsplanes gemäß § 67 des Allgemeinen Berggesetzes für die preußischen Staaten bzw. der entsprechenden...

    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003


  • ...Abschnitt 2 GruBahARdErl Bibliographie Titel Grundzüge für die Aufsicht über Grubenanschlußbahnen Redaktionelle AbkürzungGruBahARdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 94000010000003 2. In eisenbahntechnischer Hinsicht gelten auch für Grubenanschlußbahnen die Bestimmungen der Verordnung über den Bau und Betrieb von Anschlußbahnen vom 14.12.1955 (Nds. GVBl. Sb. I S. 756), im folgenden: BOA ....

    Rechtsstand: 10.06.1975 | VORIS Nummer: 94000010000003