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  • ab 01.08.2007 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 PlVfDErl

Bibliographie

Titel
Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
Redaktionelle Abkürzung
PlVfDErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
94000

Ab dem 1.8.2007 wird die NLStBV als zuständige Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr bestimmt.

An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr