Abschnitt 1 PlVfDErl
Bibliographie
- Titel
- Bestimmung der zuständigen Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr
- Redaktionelle Abkürzung
- PlVfDErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 94000
Ab dem 1.8.2007 wird die NLStBV als zuständige Stelle für die Durchführung von Planfeststellungsverfahren nach § 12 Abs. 1 Satz 3 des Gesetzes über den Bau und den Betrieb von Versuchsanlagen zur Erprobung von Techniken für den spurgeführten Verkehr bestimmt.
An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr