1. Berufsbildende Schulen
1.1
Regionale Kompetenzzentren
Berufsbildende Schulen umfassen die vom jeweiligen Schulträger nach § 106 Abs. 7 NSchG mit Genehmigung der Schulbehörde errichteten Schulformen nach den §§ 15 bis 20 NSchG. Die Schulformen der berufsbildenden Schulen werden grundsätzlich organisatorisch und pädagogisch in einer Schule zusammengefasst; die Schule wird dabei entsprechend in Schulformen gegliedert (§ 106 Abs. 7 NSchG). Berufsbildende Schulen sind als Regionale Kompetenzzentren im Rahmen der staatlichen Verantwortung und der Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Planung, Durchführung und Auswertung des Unterrichtes, in der Erziehung sowie in ihrer Leitung, Organisation und Verwaltung eigenverantwortlich (§ 32 Abs. 1 NSchG).
1.2
Aufgabe der berufsbildenden Schulen
In den berufsbildenden Schulen werden die Schülerinnen und Schüler auf eine Berufsausbildung, ein Studium oder eine Berufstätigkeit vorbereitet. Die berufsbildenden Schulen vermitteln ihren Schülerinnen und Schülern die erforderliche Grund-, Fach- oder Weiterbildung für einen bestimmten Beruf oder einen bestimmten Berufsbereich. Sie beteiligen sich an Maßnahmen der beruflichen Orientierung. Berufsbildende Schulen leisten mit ihren anschlussfähigen Bildungsgängen einen wesentlichen Beitrag für die Durchlässigkeit im Bildungssystem. Je nach individueller Vorbildung und Fähigkeit wird den Schülerinnen und Schülern der Erwerb von beruflichen Abschlüssen sowie allen allgemein bildenden Abschlüssen bis zur Allgemeinen Hochschulreife ermöglicht.
1.3
Regionalmanagement
Schulorganisatorische Maßnahmen gemäß § 106 NSchG sowie die Ausstattung gemäß § 108 NSchG obliegen dem jeweiligen Schulträger. Der Schulträger ist verpflichtet, das Bildungsangebot der berufsbildenden Schulen festzulegen. Schulorganisatorische Entscheidungen nach § 106 Abs. 8 NSchG bedürfen der Genehmigung der Schulbehörde. Die Genehmigung der Schulbehörde erfolgt auf der Basis der Anzahl der Schülerinnen und Schüler in einem Bildungsgang und dem sich daraus ergebenen Budgets.
Die Schulbehörde berät und unterstützt die Schulträger bei schulorganisatorischen Maßnahmen nach § 106 NSchG sowie die Schulen bei der inneren Organisation. Bei der Beratung und Unterstützung berücksichtigt die Schulbehörde insbesondere die Belange der Berufsschule, das regional und überregional bestehende Bildungsangebot sowie das Interesse der Schülerinnen und Schüler sowie der ausbildenden Unternehmen und der zuständigen Stellen an einer wohnortnahen und betriebsnahen Beschulung (Regionalmanagement). Die Schulbehörde koordiniert das Regionalmanagement und hat dabei die Aufgabe, schulfachliche und rechtliche Aspekte zusammenzuführen und das Vorgehen bei divergierenden Interessen zu konsentieren. Dabei bezieht sie alle an der beruflichen Bildung Beteiligte, wie Kammern, Innungen, ausbildende Betriebe, Verbände, Sozialpartner, mit ein. Dazu informiert sie unter Einbeziehung der betroffenen berufsbildenden Schulen die Schulträger schulfachlich und schulstatistisch darüber, welche Kooperationsmöglichkeiten zwischen einzelnen Bildungsgängen berufsbildender Schulen, auch überregional, bestehen. Bei der Beratung und Unterstützung sind die für das Fachklassenprinzip notwendigen Klassengrößen zur Sicherung der Unterrichtsqualität in der Berufsschule zu berücksichtigen.
1.4
Grundlagen der Ausbildung
Die Grundlagen der Ausbildung in den einzelnen Bildungsgängen sind die folgenden
Außerdem sind die vom Niedersächsischen Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung (NLQ) veröffentlichen Curricularen Vorgaben für den Unterricht in berufsbildenden Schulen verbindlich.
2. Allgemeine Hinweise
2.1
Unterrichtsstunde
Das rechnerische Zeitmaß einer Unterrichtsstunde beträgt 45 Minuten. Die Pausen sind nach Zahl und Dauer ausreichend zu bemessen.
2.2
Unterrichtsorganisation
In den Stundentafeln wird die Zahl der zu erteilenden Unterrichtsstunden grundsätzlich für Bildungsgänge mit Vollzeitunterricht an in der Regel wöchentlich fünf Tagen angegeben. Soweit pädagogisch und schulorganisatorisch möglich, können die Bildungsgänge für ganze Klassen auch als Teilzeitunterricht organisiert werden. In diesem Fall sind - soweit nicht besonders geregelt - die für den Vollzeitunterricht insgesamt vorgeschriebenen Unterrichtsstunden auf die Organisation in Teilzeitunterricht entsprechend umzurechnen. Davon abweichende Umrechnungen sind nur mit Genehmigung der Schulbehörde zulässig.
Werden vollzeitschulische Bildungsgänge in Teilzeit organisiert, können in den Curricularen Vorgaben vorgesehene Kompetenzen des berufsbezogenen Lernbereichs von den Schülerinnen und Schülern in Selbstlernphasen (Nummer 2.15) erworben werden, wenn die Stundentafeln dies vorsehen.
2.3
Gesamtwochenstunden und Gesamtstunden
Weisen die Stundentafeln für mehrjährige Bildungsgänge Gesamtwochenstunden (durchschnittliche Wochenstunden vervielfacht mit der Dauer der Ausbildung in Schuljahren) oder Gesamtstunden (Unterrichtsstunden, die in dem jeweiligen Zeitraum insgesamt erteilt werden sollen) aus, regelt die Schule die Verteilung der Unterrichtsstunden auf die einzelnen Schuljahre in eigener Verantwortung.
2.4
Wochenstundenzahl für mehrere Fächer
Werden Wochenstunden oder Gesamtwochenstunden in der Stundentafel für mehrere Fächer gemeinsam ausgewiesen, so legt die Schule entsprechend den schulfachlichen Erfordernissen und den einschlägigen Rahmenrichtlinien und Richtlinien die Stundenanteile für die einzelnen Fächer fest. Dabei darf jedoch kein Fach vollständig entfallen. Der Anteil des Unterrichts im Fach Religion darf in der
2.4.1 | Berufsschule bei dreijähriger Ausbildungsdauer | 1,5 Gesamtwochenstunden, |
---|
2.4.2 | Berufsschule bei dreieinhalbjähriger Ausbildungsdauer | 2,0 Gesamtwochenstunden, |
2.4.3 | Berufseinstiegsschule, einjährigen Berufsfachschule und Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule | 1,0 Wochenstunde |
2.4.4 | Fachschulen |
| - Sozialpädagogik -, |
| - Heilerziehungspflege - und |
| - Heilpädagogik - | 2,0 Gesamtwochenstunden |
nicht unterschreiten.
2.5
Verteilung der Unterrichtsstunden
Die in den Stundentafeln ausgewiesene Stundenzahl kann innerhalb eines Schuljahres aus schulorganisatorischen Gründen auf die einzelnen Unterrichtswochen anders verteilt werden. Dabei dürfen jedoch die in einem Schuljahr insgesamt vorgesehenen Unterrichtsstunden nicht verändert werden.
2.6
Teilung von Klassen
Die Klasse darf geteilt werden bei
a)
b)
Demonstrationen, Versuchen im fachtheoretischen Unterricht und Übungen,
c)
optionalen Lernangeboten,
sofern das pädagogisch notwendig, schulorganisatorisch möglich und aufgrund der Unterrichtsversorgung in allen Bildungsgängen der Schule vertretbar ist.
2.7
Handlungsorientierter Unterricht
Der Unterricht in berufsbildenden Schulen soll nach dem didaktisch-methodischen Konzept der Handlungsorientierung umgesetzt werden. Für alle Bildungsgänge sind kompetenzorientierte schulische Curricula anzulegen, die entsprechend der Leitlinie "Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS)" zu erstellen und zu implementieren sind.
2.8
Lernfelder, Curriculare Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule und Qualifizierungsbausteine
Sehen die Stundentafeln vor, dass der Unterricht im berufsbezogenen und berufsübergreifenden Lernbereich nach Lernfeldern, Curricularen Einheiten, Lerngebieten, Modulen, Unterrichtsmodulen oder Qualifizierungsbausteinen zu erteilen ist, so soll der Unterricht pro Schuljahr in der Regel in vier bis sechs Lernfeldern, Curricularen Einheiten, Lerngebieten, Modulen, Unterrichtsmodulen oder Qualifizierungsbausteinen stattfinden, die entsprechend der Leitlinie "Schulisches Curriculum-BBS (SchuCu-BBS)" ausgestaltet sind. Unterrichtsmodule werden nach didaktisch-methodischen und organisatorischen Entscheidungen über das Schuljahr verteilt unterrichtet. Lernfelder, Curricularen Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule oder Qualifizierungsbausteine fassen die in den Curricularen Vorgaben beschriebenen Lerninhalte und Kompetenzen pädagogisch und fachlich zusammen und sind im Zeugnis besonders auszuweisen.
2.9
Optionale Lernangebote
2.9.1 Optionale Lernangebote sind für die Schülerin oder den Schüler verpflichtende Unterrichtsangebote.
2.9.2 Soweit in den Stundentafeln vorgesehen und in den Curricularen Vorgaben nicht abweichend geregelt, kann die Schule im Rahmen der vorgegebenen Stundenzahl optionale Lernangebote wie folgt erteilen:
2.9.2.1
als besonders benotetes zusätzliches Fach, Lernfeld, Curriculare Einheit, Lerngebiet, Modul, Unterrichtsmodul oder Qualifizierungsbaustein;
2.9.2.2
zur Verstärkung des Unterrichtsumfangs der in der Stundentafel ausgewiesenen Fächer, Lernfelder, Curricularen Einheiten, Lerngebiete, Module, Unterrichtsmodule oder Qualifizierungsbausteine.
2.10
Förderunterricht
2.10.1 Für Schülerinnen und Schüler, die durch die Teilnahme am Unterricht nach der Stundentafel nicht hinreichend gefördert werden können und deshalb einer besonderen, individuellen Förderung bedürfen, um das Ausbildungsziel zu erreichen, ist Förderunterricht als zusätzlicher Pflichtunterricht einzurichten. Der Förderunterricht kann bis zu zwei Wochenstunden betragen. Eine Fördergruppe besteht aus höchstens acht Schülerinnen oder Schülern. Sie soll vier Schülerinnen oder Schüler nicht unterschreiten.
2.10.2 Förderunterricht ist vorrangig in der Berufseinstiegsschule, in der einjährigen Berufsfachschule und in der Berufsschule zu erteilen.
2.10.3 Förderunterricht ist nur für solche Schülerinnen und Schüler einzurichten, die voraussichtlich das Ausbildungsziel bzw. den angestrebten Abschluss nicht erreichen. Über den Förderbedarf im Einzelfall beschließt die zuständige Konferenz.
2.10.4 Jeder Zuweisung zum Förderunterricht muss eine intensive Beratung der Schülerinnen und Schüler vorausgehen, an der alle beteiligten Lehrkräfte teilnehmen. Gegebenenfalls sind der Ausbildungsbetrieb und bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten hierbei einzubeziehen. Erklärt die oder der Jugendliche sich einverstanden, wird sie oder er einer Fördergruppe zugewiesen oder es wird eine entsprechende Gruppe eingerichtet. Nach erfolgter Zuweisung ist die Teilnahme am Förderunterricht Pflicht.
2.10.5 Förderunterricht kann sich auf alle Inhalte der jeweiligen Stundentafel erstrecken. In den Fachstufen der Berufsschule sind die prüfungsrelevanten Fächer oder Lernfelder vorrangig anzubieten. Förderunterricht soll darüber hinaus Beiträge leisten zur Verbesserung der Lernfähigkeit sowie zur Entwicklung und Stabilisierung der Persönlichkeit. An Schulstandorten, an denen die Arbeitsverwaltung für die betreffenden Schülerinnen und Schüler ausbildungsbegleitende Unterstützung anbietet, sollte sich der Förderunterricht auf berufsbezogene Inhalte konzentrieren. Absprachen zur inhaltlichen Abstimmung mit den betreffenden Maßnahmeträgern sind durchzuführen.
2.10.6 Im Förderunterricht sind Unterrichtsmethoden zu bevorzugen, die die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler anregen. Der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern für Fachpraxis ist in Anlehnung an Nummer 3.1.6 möglich. Im Hinblick auf die zulässigen Kleingruppen ist eine Doppelbesetzung nicht erforderlich.
2.10.7 Die Förderung soll zeitlich immer dann beginnen, wenn Förderbedarf (z. B. Sprachförderbedarf) erkennbar wird. Bei der Beratung (vgl. Nummer 2.10.4) ist zunächst festzulegen, ob eine kontinuierliche, unterrichtsbegleitende Förderung oder eine themenorientierte, zeitlich begrenzte Förderung notwendig ist.
2.10.8 Angesichts der unterschiedlichen Unterrichtsversorgung und des differenzierten Bedarfs an Förderunterrichtsstunden kann eine detaillierte Vorgabe über die zu erteilenden Gesamtstunden pro Schule nicht getroffen werden. An jeder Schule soll jedoch ein Stundenpool für den Förderunterricht eingerichtet werden. Die in diesem Pool vorgehaltenen Stunden können einen Umfang von bis zu 5 % aller in der Berufseinstiegsschule, der einjährigen Berufsfachschule und der Berufsschule zu erteilenden Stunden der o. g. Schulformen erreichen. Da Förderunterricht nur im Bedarfsfall erteilt werden soll, dürfen auch im laufenden Schuljahr Stundenpläne zugunsten von Fördergruppen umgeschichtet werden.
2.10.9 In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden; daher soll die Organisation des gesamten Förderunterrichts einer Schule einem Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund des besonderen pädagogischen Anspruchs und der beschriebenen Zielgruppe ist - wenn vorhanden - der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist.
2.11
Praktische Ausbildung
Ort und Zeitpunkt der in den Stundentafeln vorgesehenen praktischen Ausbildung regelt die Schule. Der Ausbildungsplan wird von dem Betrieb oder der Einrichtung und der Schule gemeinsam erstellt. Die praktische Ausbildung kann geblockt oder unterrichtsbegleitend erfolgen. Die praktische Ausbildung wird durch die Lehrkräfte vor- und nachbereitet. Während der praktischen Ausbildung werden die Schülerinnen und Schüler von Lehrkräften der Schule in dem Betrieb oder der Einrichtung besucht, beraten und in ihren Leistungen unter Einbeziehung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter des Betriebes oder der Einrichtung bewertet. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung des Betriebes oder der Einrichtung über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden von den beteiligten Lehrkräften in die Leistungsbewertung für den entsprechenden Lernbereich einbezogen.
2.12
Betriebspraktikum
Soweit diese Bestimmungen Betriebspraktika vorsehen, hat die Schule die Durchführung zu organisieren und in geeigneter Weise sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler ordnungsgemäß daran teilnehmen und von den Lehrkräften beraten werden. Die Dauer der in diesen Bestimmungen vorgesehenen Betriebspraktika kann in jedem Schuljahr um bis zu sechs Wochen dadurch verlängert werden, dass die Schulferien in diesem Umfang für Betriebspraktika genutzt werden.
2.13
Praktikum
Soweit diese Bestimmungen Praktika vorsehen, ist nur die Beratung der Schülerinnen und Schüler durch die Lehrkräfte der Schule vorgesehen.
2.14
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Bei Bildungsgängen, in denen, ggf. in Verbindung mit einem Ergänzungsbildungsgang, die Fachhochschulreife oder der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden kann, hat die Schule im Rahmen der ihr übertragenen Entscheidungsmöglichkeit den Unterricht so zu erteilen, dass er den Rahmenvorgaben der Vereinbarung über den Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland [KMK] vom 5. 6. 1998 in der jeweils aktuellen Fassung) entspricht.
2.15
Unterstützung des Präsenzunterrichts
Der Präsenzunterricht kann teilweise durch Selbstlernphasen und Distanzunterricht unterstützt werden, sofern der Anteil des räumlich getrennten Unterrichtes schulweit höchstens 30 % pro Schuljahr beträgt, regelmäßige Erfolgskontrollen durchgeführt werden und ein entsprechendes didaktisches Konzept vorliegt.
Selbstlernphasen liegen vor, wenn die Schülerinnen und Schüler die in den Curricularen Vorgaben vorgesehenen Kompetenzen statt im Unterricht selbstständig außerhalb des Lernortes Schule erwerben. Die Selbstlernphasen werden von den Lehrkräften im Unterricht vorbereitet, nachbereitet und bewertet.
Unter Distanzunterricht sind Unterrichtsformen zu verstehen, die auf einer Online-Plattform durchgeführt werden und bei denen der Lernprozess von der Lehrkraft aktiv gesteuert sowie der Lernfortschritt von ihr regelmäßig kontrolliert wird.
Beim Einsatz von Online-Lernplattformen ist die "Orientierungshilfe der Datenschutzaufsichtsbehörden für Online-Lernplattformen im Schulunterricht" zu beachten.
3. Berufsschule
3.1
Allgemeine Hinweise
3.1.1
Der Unterricht in der Berufsschule findet in den folgenden Organisationsformen statt:
3.1.1.1
Berufsschulunterricht an Einzeltagen:
Der Berufsschulunterricht findet regelmäßig wöchentlich an einem Tag oder an zwei Einzeltagen statt.
3.1.1.2
Gebündelter Teilzeitunterricht:
Die Berufsschule bündelt die einzelnen Unterrichtstage z. B. in der Weise, dass Berufsschulunterricht mit wöchentlich zwei bis drei Berufsschultagen im Wechsel mit unterrichtsfreien Wochen über einen längeren Zeitraum angesetzt wird.
3.1.1.3
Blockunterricht:
Blockunterricht ist Vollzeitunterricht, der in zusammenhängenden Teilabschnitten von mindestens einer Woche mit fünf Werktagen im regelmäßigen Wechsel mit betrieblichen Ausbildungszeiten stattfindet. Die Einrichtung von Blockunterricht ist mit den örtlichen, an der Berufsausbildung beteiligten Trägern öffentlicher Belange abzustimmen.
3.1.1.4
Berufsschulunterricht im Rahmen von dualen Studiengängen:
Bei einer Verknüpfung eines Hochschulstudiums mit einer dualen Berufsausbildung ist es erforderlich, dass die Kompetenzen beider Abschlüsse vermittelt werden. Dabei ist es aber nicht sinnvoll, gemeinsame Schnittmengen aus den Berufsbildern an zwei Bildungsstandorten (doppelt) zu unterrichten. Im Interesse einer effektiven Ausbildung muss deshalb zwischen der Hochschule und der Berufsschule abgestimmt werden, wer welche Kompetenzen, die nach Maßgabe
des Studienplans der Hochschule,
der Ausbildungsverordnung für den dualen Ausbildungsberuf,
der Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen und
des einschlägigen Rahmenlehrplanes
erworben werden müssen, zu welchem Zeitpunkt im Bereich der Theorie vermittelt. Über das Ergebnis dieser Abstimmung soll ein Kooperationsvertrag zwischen der Hochschule und der Berufsschule abgeschlossen werden. Für den betrieblichen Teil der dualen Berufsausbildung tragen die Betriebe und die zuständigen Stellen nach dem BBiG die Verantwortung. Ob auch der betriebliche Teil der Ausbildung in den Kooperationsvertrag einbezogen wird, ist im Einzelfall vor Ort zu entscheiden.
3.1.1.5
Anrechnung von Studienleistungen auf den Berufsschulunterricht:
Für Schülerinnen und Schüler, die vor dem Beginn einer dualen Berufsausbildung eine Hochschule besucht haben, können nachgewiesene Studienleistungen im Umfang der Gleichwertigkeit auf den Berufsschulunterricht im berufsbezogenen Lernbereich angerechnet werden. Im zeitlichen Umfang der Anrechnung können diese Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlaubt werden. Die Anrechnung ist auf den Berufsschulzeugnissen zu vermerken. Für den Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich ist Nummer 3.1.3 maßgebend.
3.1.2 Ein Unterrichtstag darf für Schülerinnen und Schüler nicht mehr als 9, eine Unterrichtswoche bei Blockunterricht nicht mehr als 37 Unterrichtsstunden umfassen.
3.1.3 Die in der Berufsschule mit Teilzeitunterricht oder Vollzeitunterricht in zusammenhängenden Teilabschnitten (Blockunterricht) für den berufsübergreifenden Lernbereich bei dreijährigen Ausbildungsverhältnissen ausgewiesene Gesamtwochenstundenzahl kann für Auszubildende mit einer Hochschulreife von 14 auf 8 reduziert und für lernschwächere Auszubildende in Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb auf 16 erhöht werden. Für Ausbildungsverhältnisse mit einer längeren oder kürzeren Gesamtausbildungsdauer können die ausgewiesenen Gesamtwochenstunden entsprechend reduziert oder erhöht werden. Nummer 3.1.4 Halbsatz 1 und Nummer 2.4 Satz 1 bleiben unberührt.
3.1.4 Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen im Rahmen der beruflichen Erstausbildung können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach und kein nach dem Rahmenlehrplan vorgeschriebenes Lernfeld vollständig ersetzt werden.
3.1.5 Die Schule setzt die Stundentafeln in den in Nummer 3.1.1 genannten Organisationsformen nach Maßgabe der vorhandenen räumlichen und personellen Voraussetzungen stundenplanmäßig um und hat dabei sicherzustellen, dass sowohl der Berufsschulunterricht als auch die überbetriebliche Unterweisung ordnungsgemäß erteilt werden können und der Ausfall von Berufsschulunterricht für einen Teil einer Klasse oder die ganze Klasse aufgrund der Teilnahme an der überbetrieblichen Unterweisung ausgeschlossen wird. Die Unterrichtsorganisation soll so gewählt werden, dass sie über einen längeren Zeitraum beibehalten werden kann.
3.1.6 Im Rahmen des didaktischen Konzepts des berufsbezogenen Lernbereichs können Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt.
3.1.7 In der Berufsschule für die Ausbildungsberufe Fachkraft für Agrarservice, Fischwirt/Fischwirtin, Gärtner/Gärtnerin, Landwirt/Landwirtin und Pferdewirt/Pferdewirtin soll jährlich ein einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden. Für den Ausbildungsberuf Gärtner/Gärtnerin gilt dies nur für die Grundstufe und die Fachstufe 1.
3.1.8 In der Berufsschule für die Ausbildungsberufe Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte, Notarfachangestellter/Notarfachangestellte, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter/Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte und Justizfachangestellter/Justizfachangestellte und Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter kann der berufsbezogene Lernbereich im Rahmen der Gesamtwochenstunden um zwei Gesamtwochenstunden erhöht werden.
3.2
Stundentafel für die Berufsschule
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden bei einer Ausbildungsdauer von |
---|
2 Jahren | 3 Jahren | 3 1/2 Jahren |
Berufsübergreifender Lernbereich | 9 | 14 | 16,5 |
---|
mit den Fächern | | | |
| Deutsch/Kommunikation | | | |
| Fremdsprache/Kommunikation | | | |
| Politik | | | |
| Sport | | | |
| Religion | | | |
Berufsbezogener Lernbereich | 15 | 22 | 25,5 |
mit den Lernfeldern | | | |
| - | | | |
| - | | | |
3.3
Stundentafel für die Berufsschule nach § 67 Abs. 4 NSchG
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | |
---|
Berufsbezogener Lernbereich | 12 |
mit den Kompetenzbereichen | |
| I. | Personale Kompetenz | |
| | a) | Selbstkompetenz | |
| | b) | Soziale Kompetenz | |
| II. | Fachkompetenz | |
4. Berufseinstiegsschule (BES)
4.1
BES - Klasse 1
4.1.1
Organisation des Unterrichts
Der berufsbezogene Lernbereich bezieht sich in Theorie und Praxis auf Bildungsinhalte aus mindestens einer Fachrichtung und wird im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen unterrichtet. Im Rahmen dieser Qualifizierungsbausteine erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen aus anerkannten Ausbildungsberufen oder berufsqualifizierenden Berufsfachschulen. Jeder Qualifizierungsbaustein umfasst jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Zeitstunden. Qualifizierungsbausteine sollen die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.
Eine Fachrichtung muss während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich bezieht sich grundsätzlich auf die Qualifizierungsbausteine des berufsbezogenen Lernbereiches.
Der berufsübergreifende Lernbereich wird in den Unterrichtsmodulen
unterrichtet. Die Schulen legen die Gewichtung der Unterrichtsschwerpunkte selbstständig fest, um den Bedarfen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.
Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche mit doppelter Lehrerbesetzung durchgeführt werden. Der Umfang der auf der Grundlage der Stundentafel zu erteilenden Wochenstunden reduziert sich entsprechend.
4.1.2
Optionale Lernangebote
Abweichend von Nummer 2.9 des Ersten Abschnitts dienen optionale Lernangebote in der Klasse 1 der schwerpunktmäßigen Entwicklung von Interessen und Neigungen, der Förderung der Kreativität, der Freizeitgestaltung und Sprachförderung.
Die Leistungen der Schülerin oder des Schülers in den optionalen Lernangeboten werden nicht bewertet.
4.1.3
Einzelfallbezogene Förderpläne nach § 69 Abs. 4 NSchG
Für Jugendliche, die in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können im Rahmen der Erfüllung der Schulpflicht nach § 69 Abs. 4 NSchG einzelfallbezogene Förderpläne aufgestellt werden. Die einzelfallbezogene Förderung kann vollständig durch eine Jugendwerkstatt oder eine andere geeignete Einrichtung übernommen oder durch eine Vernetzung schulischer (z. B. Teilbesuch der BES Klasse 1) und außerschulischer Förderangebote durchgeführt werden.
4.1.4
Betriebspraktikum
In der Klasse 1 soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.
4.1.5
Stundentafel für die BES - Klasse 1
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 7 |
---|
mit den Unterrichtsmodulen | |
| - | Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt | |
| - | Förderung Grundlagenwissen | |
Berufsbezogener Lernbereich | 24 |
mit den Qualifizierungsbausteinen | |
| - | | |
| - | | |
Optionale Lernangebote | 4 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 35 |
---|
4.1.6
Erfolgreiche Teilnahme
Am Ende des Bildungsganges spricht die Zeugniskonferenz eine Empfehlung zur Aufnahme in die Berufseinstiegsschule Klasse 2 aus, wenn die Klasse 1 erfolgreich besucht wurde und eine erfolgreiche Teilnahme an der Klasse 2 zu erwarten ist. Kriterien für die Beurteilung der erfolgreichen Teilnahme legt die Klassenkonferenz spätestens zu Beginn des Schuljahres fest. Dabei sind Lernentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten und Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Die Beurteilungskriterien sind den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Schuljahres mitzuteilen und über das Schuljahr hinweg schülerbezogen zu dokumentieren.
4.2
BES - Klasse 2 in Vollzeitform
4.2.1
Organisation des Unterrichts
Der berufsbezogene Lernbereich bezieht sich in Theorie und Praxis auf Bildungsinhalte aus mindestens einer Fachrichtung und wird im Rahmen von Qualifizierungsbausteinen unterrichtet. Im Rahmen dieser Qualifizierungsbausteine erwerben die Schülerinnen und Schüler grundlegende Kompetenzen aus anerkannten Ausbildungsberufen oder berufsqualifizierenden Berufsfachschulen. Jeder Qualifizierungsbaustein umfasst jeweils mindestens 60 und höchstens 120 Zeitstunden. Qualifizierungsbausteine sollen die individuellen Bildungsinteressen der Schülerinnen und Schüler und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktstruktur des jeweiligen Schulstandortes angemessen berücksichtigen.
Eine Fachrichtung muss während des gesamten Schuljahres erteilt werden, um eine Leitfunktion zu übernehmen. Der Unterricht im berufsübergreifenden Lernbereich bezieht sich grundsätzlich auf die Qualifizierungsbausteine des berufsbezogenen Lernbereiches.
Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche mit doppelter Lehrkräftebesetzung durchgeführt werden. Der Umfang der auf der Grundlage der Stundentafel zu erteilenden Wochenstunden reduziert sich entsprechend.
4.2.2
Betriebspraktikum und praktische Ausbildung
Während des Schuljahres soll ein Betriebspraktikum von 160 Zeitstunden Dauer durchgeführt werden.
Die praktischen Inhalte von Qualifizierungsbausteinen können ganz oder teilweise in qualifizierten außerschulischen Einrichtungen als praktische Ausbildung vermittelt werden.
4.2.3
Überweisung in die Klasse 1 nach § 59 Abs. 5 Satz 3 NSchG
Ist von einer Schülerin oder einem Schüler der Klasse 2, die oder der noch nicht die Klasse 1 besucht hat, nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel der Berufseinstiegsschule erreichen wird, kann sie oder er auf Beschluss der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bis spätestens sechs Wochen und im Regelfall nicht früher als vier Wochen nach Beginn des Unterrichts in die Klasse 1 überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule die aufnehmende Schule nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.
4.2.4
Stundentafel für die BES - Klasse 2 in Vollzeitform
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 14 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch | |
| Mathematik | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich | 21 |
mit den Qualifizierungsbausteinen | |
| - | |
| - | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 35 |
---|
4.3
BES - Klasse 2 - in Teilzeitform
4.3.1
Organisation des Unterrichts
Die Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich wird im Rahmen der Einstiegsqualifizierung
(EQ) nach § 17 Abs. 3 NSchG durchgeführt. Schülerinnen und Schüler der Teilzeitform und der Vollzeitform können im berufsübergreifenden Lernbereich gemeinsam unterrichtet werden.
Der Unterricht darf über die gesamte Laufzeit der Einstiegsqualifizierung betrachtet einen zeitlichen Anteil von 30 % des Gesamtumfangs dieser Maßnahme nicht überschreiten.
4.3.2
Fehlzeiten
Schulische Unterrichtsversäumnisse sind dem Betrieb bzw. der außerschulischen Einrichtung mitzuteilen. Bei mehr als 10 % unentschuldigter Fehltage der gesamten Unterrichtstage gilt die Qualifizierung als erfolglos. Über einen eventuellen Ausschluss vom Bildungsgang entscheidet die Schule. Der Betrieb bzw. die außerschulische Einrichtung sind darüber zu informieren.
4.3.3
Erwerb des Hauptschulabschlusses
Der Hauptschulabschluss wird nur bei bescheinigter erfolgreicher Teilnahme an der
Einstiegsqualifizierung erteilt.
4.3.4
Stundentafel für die BES - Klasse 2 in Teilzeitform
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 14 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch | |
| Mathematik | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 14 |
---|
4.4
BES - Sprach- und Integrationsklassen
Die Sprach- und Integrationsklassen können als
geführt werden.
4.4.1
BES -Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform
4.4.1.1
Organisation des Unterrichts
Ziel ist die individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Bedarf an Sprachförderung bzw. sonderpädagogischer Unterstützung. Der Unterricht kann inklusiv im Rahmen der Vollzeitklassen der BES stattfinden. Für jede Schülerin und jeden Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung ist ein individueller Förderplan zu erstellen.
Die betriebliche Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich wird im Rahmen der
Einstiegsqualifizierung (EQ) nach § 17 Abs. 3 NSchG durchgeführt. Der Unterricht darf über die gesamte Laufzeit der Einstiegsqualifizierung betrachtet einen zeitlichen Anteil von 30 % des Gesamtumfangs dieser Maßnahme nicht überschreiten. Für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung kann die betriebliche Qualifizierung im berufsbezogenen Lernbereich im Rahmen eines unterrichtsbegleitenden Betriebspraktikums durchgeführt werden.
Der berufsübergreifende Lernbereich wird in den Unterrichtsmodulen
unterrichtet.
Der berufsbezogene Lernbereich wird in dem Unterrichtsmodul praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben unterrichtet.
Die Schulen legen die Gewichtung der Unterrichtsschwerpunkte selbstständig fest, um den Bedarfen ihrer Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden. Die Unterrichtsmodule sind ganzjährig zu unterrichten.
4.4.1.2
Zeugnis
In der Teilzeitklasse für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an Sprachförderung werden die Sprachkompetenzen der erreichten Sprachniveaustufe nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) angegeben.
4.4.1.3
Stundentafel der BES - Klasse Sprache/Integration in Teilzeitform
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 9 |
---|
mit den Unterrichtsmodulen | |
| - | Kommunikation in der Lebens- und Arbeitswelt | |
| - | Förderung Grundlagenwissen | |
Berufsbezogener Lernbereich | |
mit dem Unterrichtsmodul | |
| - | praktische Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben | 3 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 12 |
---|
4.4.2
BES - Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform
4.4.2.1
Allgemeine Vorgaben
In die Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform werden neu eingereiste Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren und Schülerinnen und Schüler mit erhöhtem Sprachförderbedarf aus dem Sekundarbereich I aufgenommen.
Die Dauer eines Durchganges beträgt grundsätzlich ein Jahr. Der Start eines Durchgangs erfolgt bedarfsorientiert und ist nicht vom Schuljahr abhängig. Der Wechsel in ein Regelangebot, z. B. in die Berufseinstiegsschule Klasse 1, Klasse 2 oder in eine Berufsfachschule ist jederzeit möglich, sofern die Eingangsvoraussetzungen erfüllt sind.
Im Rahmen dieses Sprachförderangebots wird kein Schulabschluss vergeben.
4.4.2.2
Organisation des Unterrichts
Die angestrebten Kompetenzen werden in den folgenden drei Unterrichtsmodulen erworben:
Der Kompetenzerwerb im Bereich der deutschen Sprache steht im Zentrum, somit bildet das Unterrichtsmodul Spracherwerb den Schwerpunkt des Bildungsganges. Die Unterrichtsmodule Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt und Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben sind sprachoffensiv zu gestalten, so dass die erworbene Sprachkompetenz anwendungsbezogen trainiert und gefestigt werden kann. Unterrichtsmodul Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben ist praxisorientiert zu vermitteln.
Die Durchführung der Unterrichtsmodule kann in schuleigenen aber auch in außerschulischen Einrichtungen erfolgen. Die Einbindung anderer Einrichtungen gemäß § 69 Abs. 4 Satz 2 NSchG ist möglich.
Die unter Nummer 4.1.1 vorgesehene Reduzierung der Stundentafel um vier Stunden zu Gunsten individueller pädagogischer Maßnahmen kann bei Bedarf vorübergehend erhöht werden. Anlässe hierfür können z. B. die Bildung von Lerngruppen (Alphabetisierung, geringe schulische Grundbildung), eine zeitweise Doppelbesetzung, eine Klassenteilung im Unterrichtsmodul Spracherwerb oder pädagogische Aufgaben im Rahmen des Übergangsmanagements sein. Dabei ist zu gewährleisten, dass jede Schülerin und jeder Schüler für mindestens fünf Stunden pro Tag ein Unterrichtsangebot bekommen.
4.4.2.3
Zeugnis
Am Ende des Bildungsganges erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, welches die in den Unterrichtsmodulen erworbenen Kompetenzen der Schülerin oder des Schülers aufführt. Zusätzlich werden das Arbeits- und Sozialverhalten sowie entschuldigte und unentschuldigte Unterrichtsversäumnisse aufgeführt.
4.4.2.4
Betriebspraktikum
In der Klasse Sprache und Integration soll ein Betriebspraktikum von zwei bis vier Wochen durchgeführt werden. Das Betriebspraktikum soll so angelegt werden, dass die beteiligten Lehrkräfte die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler im betrieblichen Umfeld zu beobachten, um sie dadurch besser beurteilen und fördern zu können.
4.4.2.5
Stundentafel der BES - Klasse Sprache und Integration in Vollzeitform
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 20 |
---|
mit den Unterrichtsmodulen | |
| - | Spracherwerb | |
| - | Einführung in die regionale Kultur- und Lebenswelt | |
Berufsbezogener Lernbereich | |
mit dem Unterrichtsmodul | |
| - | Einführung in das Berufs- und Arbeitsleben | 15 |
Unterrichtsstunden der Klasse pro Woche | 35 |
---|
5. Berufsfachschule
5.1
Allgemeine Hinweise
5.1.1
Struktur der Berufsfachschule
Die Schule strukturiert die Fachrichtungen und ggf. berufsbezogenen Schwerpunkte nach regionalen Erfordernissen so, dass nachweislich die Kompetenzen des ersten Ausbildungsjahres bestimmter (einzelner oder einer Gruppe) dualer Ausbildungsberufe erworben werden. Der Unterricht in bestimmten berufsbezogenen Schwerpunkten soll auf dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - aufbauen, wenn anders die Anforderungen an den Beruf nicht erreicht werden können. Die Berufsfachschule - Wirtschaft -, die auf dem Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - aufbauend geführt wird, kann mit der Zusatzbezeichnung "Höhere Handelsschule" versehen werden.
5.1.2
Planungsunterricht
In der einjährigen Berufsfachschule kann in den berufsbezogenen Lernbereichen - Theorie - und - Praxis - wöchentlich pro Klasse im Durchschnitt eine gemeinsame Unterrichtsstunde für Planungsunterricht verwendet werden, der im Klassenverband gemeinsam von der Fachtheorielehrkraft und den Fachpraxislehrkräften erteilt wird. Für die Schülerinnen und Schüler reduziert sich dadurch die Stundenzahl der Stundentafel entsprechend.
5.1.3
Praktische Ausbildung
In einjährigen Berufsfachschulen sollen für eine Klasse mindestens 160 Zeitstunden des berufsbezogenen Lernbereichs - Praxis - als praktische Ausbildung in geeigneten Betrieben durchgeführt werden.
5.1.4
Überweisung in die Berufseinstiegsschule nach § 59 Abs. 5 Satz 3 NSchG
Ist von einer Schülerin oder einem Schüler einer Berufsfachschule nicht zu erwarten, dass sie oder er das Bildungsziel einer Berufsfachschule erreichen wird, kann er oder sie auf Beschl. der Klassenkonferenz mit Zustimmung der Schulleiterin oder des Schulleiters bis spätestens sechs Wochen und im Regelfall nicht früher als vier Wochen nach Beginn des Unterrichts in eine Berufseinstiegsschule überwiesen werden, wenn dieser Bildungsgang noch nicht besucht wurde. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde.
5.1.5
Demonstrationen, Versuche und Übungen
In der Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule können im Rahmen des didaktischen Konzepts des berufsbezogenen Lernbereichs - Theorie - bis zu zwei Wochenstunden Demonstrationen, Versuche und Übungen durchgeführt werden. Die Demonstrationen und Versuche werden in der Regel von einer Fachtheorielehrkraft und einer Lehrkraft für Fachpraxis gemeinsam durchgeführt. 5.1.6 DEULA
In der einjährigen Berufsfachschule - Agrarwirtschaft - und - Gartenbau - soll ein einwöchiger Lehrgang an einer Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA) durchgeführt werden.
5.2
Stundentafel für die einjährige Berufsfachschule
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 9 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 9 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 18 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
5.3
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Berufsfachschule
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 16 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 10 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
5.4
Stundentafel für die zweijährige Berufsfachschule - Sozialpädagogik -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 23 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
| Sport | |
| Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 39 |
mit den Lernfeldern | |
| Berufsrolle und Konzeptionen Zielgruppenorientierte Arbeitsprozesse Sozialpädagogische Beziehungsgestaltung Sozialpädagogische Bildungsarbeit Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung von insgesamt 420 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen durchgeführt. | |
6. Berufsqualifizierende Berufsfachschule
6.1
Allgemeine Hinweise
Zum Erwerb von Zusatzqualifikationen können zur Unterrichtsdifferenzierung für eine Lerngruppe die Gesamtwochenstunden mit Genehmigung der Schulbehörde abweichend von der Stundentafel vorgesehen werden; dadurch darf jedoch kein Fach vollständig ersetzt werden.
6.2
Stundentafel für die Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | |
---|
mit den Fächern | } | 26 |
| Pädagogik/Heilpädagogik |
| Psychologie |
| Sprachbehindertenpädagogik |
| Musiktheorie |
| Phoniatrie/Pädaudiologie |
| Berufs- und Rechtskunde |
| Atem- und Stimmtherapie | } | 19,5 |
| Atem- und Sprachtherapie |
| Atem- und Bewegungstherapie |
| Medizinische Grundlagen | | 12,0 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
mit den Fächern | | |
| Atem- und Stimmtherapie | } | 15 |
| Atem- und Sprachtherapie |
| Atem- und Bewegungstherapie |
| Lehrproben im Bereich Schulung | } | 12,5 |
| Instrumentalspiel |
| Chor/Chorische Stimmschulung |
| Rhythmik |
6.3
Stundentafel für die berufsqualifizierende Berufsfachschule der Fachrichtungen
6.3.1
Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent,
6.3.2
Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent,
6.3.3
Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent,
6.3.4
Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent,
6.3.5
Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent,
6.3.6
Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent:
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | | 10 |
---|
mit den Fächern | | |
| Deutsch/Kommunikation | | |
| Englisch/Kommunikation | | |
| Politik | | |
| Sport | | |
| Religion | | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | } | 56 |
mit den Fächern/Lernfeldern |
| - |
| - |
| - |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - |
mit den Fächern/Lernfeldern |
| - |
| - |
| - |
6.4
Stundentafel für die Berufsfachschule - Ergotherapie -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsbezogener Lernbereich | |
---|
- Theorie und praktischer Unterricht - | |
mit den Fächern | |
| Ergotherapeutische Mittel | 28,75 |
| Ergotherapeutische Maßnahmen | 27 |
| Kommunikation | 2,5 |
| Berufsidentität | 3,25 |
| Optionale Lernangebote | 6 |
Berufsbezogener Lernbereich
- Praxis -
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von 1 700 Zeitstunden durchgeführt, die in folgenden Bereichen abzuleisten sind:
a) | Psychosozialer (psychiatrischer/psychosomatischer) Bereich | 400 Zeitstunden |
---|
b) | Motorisch-funktioneller, neurophysiologischer oder neuropsychologischer Bereich | 400 Zeitstunden |
c) | Arbeitstherapeutischer Bereich | 400 Zeitstunden |
d) | Erhöhung der Bereiche a bis c nach Wahl der Schule | 500 Zeitstunden |
Dabei soll sich jeweils ein praktischer Einsatz auf die ergotherapeutische Arbeit mit Kindern oder Jugendlichen, mit Erwachsenen und mit älteren Menschen erstrecken. Die während der praktischen Ausbildung anleitenden Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten müssen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung besitzen und eine mindestens einjährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nachweisen. Das Zahlenverhältnis zwischen anleitenden Ergotherapeutinnen oder Ergotherapeuten und Schülerinnen oder Schülern soll höchstens 1 zu 4 betragen.
6.5
Stundentafel für die Berufsfachschule - Informatik -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 10 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Betriebswirtschaftslehre | |
Berufsbezogener Lernbereich | 27 |
- Kernbereiche der Informatik - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich | 29 |
- Schwerpunkte der Informatik - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
6.6
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz/Kaufmännischer Assistent Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 8 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
| Sport | |
Berufsbezogener Lernbereich | 27 |
- Wirtschaft/Bürokommunikation - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich | 29 |
- Englisch/Zweite Fremdsprache - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
6.7
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin Schwerpunkt Informationsverarbeitung/Kaufmännischer Assistent Schwerpunkt Informationsverarbeitung -
Lernbereiche | Gesamtwochen. stunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 8 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
| Sport | |
| Englisch/Kommunikation | |
Berufsbezogener Lernbereich | 27 |
- Wirtschaft - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich | 29 |
- Informationsverarbeitung - | |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
6.8
Stundentafel für die Berufsfachschule - Kosmetik -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 21 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 21 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
6.9
Berufsfachschule - Agrarwirtschaftlich-technische Assistentin/Agrarwirtschaftlich-technischer
Assistent -
6.9.1
Stundentafel für den Schwerpunkt Tierproduktion
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Informationsverarbeitung | |
| Chemie und Physik | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 18 |
mit den Fächern | |
| Versuchswesen | |
| Tierernährung | |
| Tierzucht | |
| Tierhygiene | |
| Biologie | |
| Mikrobiologie | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 6 |
| Naturwissenschaftliche Laborarbeit Praktische Ausbildung | |
| Zusätzlich findet während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 1 800 Zeitstunden in geeigneten anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt. Sie kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl, organisiert werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. | |
6.9.2
Stundentafel für den Schwerpunkt Pflanzenproduktion
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
| Informationsverarbeitung | |
| Chemie und Physik | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 18 |
mit den Fächern | |
| Versuchswesen | |
| Bodenkunde und Pflanzenernährung | |
| Pflanzenbau | |
| Pflanzenschutz | |
| Pflanzenzüchtung | |
| Biologie | |
| Mikrobiologie | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 6 |
| Naturwissenschaftliche Laborarbeit Praktische Ausbildung Zusätzlich findet während des Bildungsganges eine praktische Ausbildung mit einer Dauer von insgesamt 1 800 Zeitstunden in geeigneten anerkannten betrieblichen Ausbildungsstätten statt. Sie kann entsprechend den regionalen Erfordernissen auch abweichend von der Stundentafel, jedoch unter Einhaltung der Gesamtstundenzahl, organisiert werden. Ort und Zeitpunkt der praktischen Ausbildung regelt die Schule. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule einen Bericht über ihre Tätigkeit und eine Bescheinigung der betrieblichen Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung einzureichen. | |
6.10
Stundentafel für die Berufsfachschule - Pflegeassistenz -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Mathematik | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | |
mit den Fächern | |
| Arbeits- und Beziehungsprozesse | 6 |
| Unterstützung des Menschen | 12 |
| Pflege von Menschen | 12 |
| Optionale Lernangebote | 3 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
| Während des Bildungsganges wird eine zusätzliche praktische Ausbildung von insgesamt 960 Stunden (24 Wochen) in geeigneten Einrichtungen in dem Bereich Pflege und in mindestens einem der beiden Bereiche Betreuung und Versorgung durchgeführt. Die praktische Ausbildung soll geblockt erfolgen. Die praktische Ausbildung ist um Fehlzeiten zu verlängern, die vier Wochen überschreiten. Die Fehlzeiten sind vor Eintritt in die praktische Prüfung auszugleichen. | |
6.11
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer
Assistent -
6.11.1
Erster Ausbildungsabschnitt
6.11.1.1
Stundentafel
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | 2 |
| Fremdsprache/Kommunikation | 2 |
| Politik | 2 |
Berufsbezogener Lernbereich | |
- theoretischer Anwendungsbereich - | |
mit den Lernfeldern | |
| Verordnungen ausführen | 5 |
| Beraten und Abgeben im Rahmen | 10,5 |
| der Selbstmedikation | |
| Dienstleistungen anbieten und erbringen | 5,5 |
| Bei Betriebsgestaltung und -entwicklung mitwirken | 4,5 |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
mit den Lernfeldern | |
| Arzneimittel herstellen | 16 |
| Qualität kontrollieren | 17,5 |
6.11.1.2
Praktikum
Während der Ausbildung ist ein Praktikum von 160 Zeitstunden außerhalb der schulischen Ausbildung in einer Apotheke unter Aufsicht einer Apothekerin oder eines Apothekers abzuleisten. Es soll Einblicke in die Betriebsabläufe einer Apotheke und die pharmazeutischen Tätigkeiten vermitteln und in Abschnitten von mindestens fünf Tagen abgeleistet werden. Von der Apotheke wird über die regelmäßige Teilnahme an dem Praktikum eine Bescheinigung erteilt.
6.11.1.3
Erste Hilfe
Außerhalb der schulischen Ausbildung ist eine Ausbildung in Erster Hilfe abzuleisten.
6.11.2
Zweiter Ausbildungsabschnitt - Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung dient der Vorbereitung auf den zweiten Prüfungsabschnitt und wird in Apotheken, ausgenommen Zweigapotheken, abgeleistet. Die Leiterin oder der Leiter der Apotheke hat dafür zu sorgen, dass die praktische Ausbildung nur Tätigkeiten umfasst, die die Ausbildung fördern. Einer in der Apotheke tätigen Apothekerin oder einem in der Apotheke tätigen Apotheker soll nicht mehr als eine Schülerin oder ein Schüler zur praktischen Ausbildung zugewiesen werden. Die praktische Ausbildung vertieft die im Lehrgang erworbenen pharmazeutischen Kenntnisse und wendet sie praktisch an. Sie erstreckt sich gemäß Anlage 1 Teil C PTA-APrV auf folgende Lerngebiete:
a)
Rechtsvorschriften über den Apothekenbetrieb sowie über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln und Gefahrstoffen, soweit sie die Tätigkeit der pharmazeutisch-technischen Assistentin und des pharmazeutisch-technischen Assistenten berühren,
b)
Fertigarzneimittel, deren Anwendungsgebiete sowie ordnungsgemäße Lagerung,
c)
Gefahren bei der Anwendung von Arzneimitteln,
d)
Merkmale eines Arzneimittelmissbrauchs und einer Arzneimittelabhängigkeit,
e)
Notfallarzneimittel nach § 15 ApBetrO,
f)
Prüfung von Arzneimitteln, Arzneistoffen und Hilfsstoffen in der Apotheke,
g)
Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke,
h)
Ausführung ärztlicher Verschreibungen,
i)
Beschaffung von Informationen über Arzneimittel und apothekenübliche Waren unter Nutzung wissenschaftlicher und sonstiger Nachschlagewerke einschließlich EDV-gestützter Arzneimittelinformationssysteme,
j)
Berechnung der Preise von Fertigarzneimitteln, Teilmengen eines Fertigarzneimittels, Rezepturarzneimitteln sowie apothekenüblichen Medizinprodukten,
k)
Informationen bei der Abgabe von Arzneimitteln, insbesondere über die Anwendung und die ordnungsgemäße Aufbewahrung sowie Gefahrenhinweise,
l)
Aufzeichnungen nach § 22 ApBetrO,
m)
Apothekenübliche Waren und Dienstleistungen nach § 1a Absatz 10 und 11 der Apothekenbetriebsordnung,
n)
Umweltgerechte Entsorgung von Arzneimitteln, Chemikalien, Medizinprodukten und Verpackungen
sowie rationelle Energie- und Materialverwendung,
o)
Während der praktischen Ausbildung hat die Schülerin oder der Schüler ein Tagebuch zu führen. In diesem sind die Herstellung und Prüfung von je vier Arzneimitteln zu beschreiben und zu zwei weiteren Gebieten der praktischen Ausbildung schriftliche Arbeiten anzufertigen.
Über die praktische Ausbildung in der Apotheke hat die Apotheke eine Bescheinigung auszustellen, in der auch zu bestätigen ist, dass die im Tagebuch beschriebenen Arbeiten von der Schülerin oder dem Schüler selbst ausgeführt wurden.
Nummer 2.11 findet keine Anwendung.
6.12
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer
Assistent - mit den Schwerpunkten Nautik, Fischerei und Schiffsbetriebstechnik
6.12.1
Stundentafel
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich | 25 |
- Theorie - | |
mit den Lernfeldern | |
| Aufgaben im Maschinendienst übernehmen | |
| Nach den Regeln guter Seemannschaft arbeiten | |
| Aufgaben im Wach- und Brückendienst übernehmen | |
| Für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen | |
| Metallische Werkstücke und Baugruppen herstellen | |
| Auf dem Schiff arbeiten und leben | |
Berufsbezogener Lernbereich | 31 |
- Praxis - | |
mit den Lernfeldern | |
| Aufgaben im Maschinendienst übernehmen | |
| Nach den Regeln guter Seemannschaft arbeiten | |
| Aufgaben im Wach- und Brückendienst übernehmen | |
| Für eine sichere Arbeitsumgebung sorgen | |
| Metallische Werkstücke und | |
| Baugruppen herstellen | |
| Auf dem Schiff arbeiten und leben | |
6.12.2
Praktische Ausbildung im berufsbezogenen Lernbereich - Praxis -
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung auf Seeschiffen mit einer Dauer von 30 Wochen durchgeführt. Die Schülerin oder der Schüler, die Schule und die Ausbildungsstätte schließen einen Vertrag über die praktische Ausbildung ab. Die für die ordnungsgemäße Durchführung des Praktikums vorgesehene Schiffsoffizierin oder der Schiffsoffizier soll Inhaberin bzw. Inhaber eines deutschen Befähigungszeugnisses sein.
Während der praktischen Ausbildung haben die Schülerinnen und Schüler der Schule ein Berichtsheft über ihre Tätigkeit zu führen und nach Abschluss eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte über die ordnungsgemäße Durchführung einzureichen. Die Leistungen, die die Schülerinnen und Schüler während der praktischen Ausbildung erbringen, werden in Anwendung von § 22 Abs. 5 BbS-VO von den beteiligten Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern bewertet.
6.13
Stundentafel für die Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 10 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/ | |
| Kommunikation | |
| Fremdsprache/ | |
| Kommunikation | |
| Politik | |
| Mathematik | |
| Religion | |
| Sport | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | 35 |
Klasse 1 | Klasse 2 | |
mit den Modulen Erwerb der sozialpädagogischen Berufsrolle | mit den Modulen Entwicklung beruflicher Identität | |
Betreuung und Begleitung von Kindern Erziehung als pädagogische Beziehungsgestaltung | Entwicklungs- und Bildungsprozesse von Kindern Pädagogische Konzepte | |
Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen I Vielfalt in der Lebenswelt von Kindern Optionale Lernangebote | Pädagogische Begleitung von Bildungsprozessen II Arbeit mit Familien und Bezugspersonen Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | |
mit den Modulen | |
Reflexion der Praktischen Ausbildung | 3 |
Durchführung der Praktischen Ausbildung Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 840 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder durchgeführt. Die Schule hat sicherzustellen, dass Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 3 Abs. 8 der Anlage 4 zu § 33 BbS-VO in die Klasse 2 aufgenommen werden, in der Klasse 2 eine praktische Ausbildung von 600 Zeitstunden ableisten.
| |
6.14
Stundentafel für die Berufsfachschule Sozialassistentin/Sozialassistent - Schwerpunkt Persönliche Assistenz -
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden | Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Klasse 1 | | Klasse 2 | |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 9 | Berufsübergreifender Lernbereich | 5 |
mit den Fächern | | mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | | | Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | | | Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | | | Politik | |
| Religion | | | Religion | |
| Sport | | | Sport | |
| | | | Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 9 | Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 13 |
mit den Lernfeldern | | mit den Lernfeldern | |
| Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
| | | Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden | |
| Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden Optionales Lernfeld | | | Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen | |
| Dienstleistungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf koordinieren und organisieren | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 18 | Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | |
mit den Lernfeldern | | | Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen oder pflegerischen Einrichtungen im Umfang von insgesamt 20 Wochen durchgeführt. | |
| Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren Grundlegende hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
| |
| Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden Optionales Lernfeld | | | | |
6.15
Stundentafel für die Berufsfachschule Assistentin/Assistent für Mode und Design
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 8 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/ | |
| Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
| Sport | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 30 |
Klasse 1 | Klasse 2 | |
mit den Lernfeldern | mit den Lernfeldern | |
| Charakterisieren und Prüfen von Werkstoffen für ein einfaches Bekleidungsstück | | Planen und Fertigen eines Bekleidungsstückes | |
| Computergestütztes Konstruieren von Modellen Konstruieren von Grund- und Modellschnitten | | Computergestütztes Konstruieren von Modellen Konstruieren von Grund- und Modellschnitten | |
| Planen und Gestalten von Mode | | Planen und Gestalten von Mode | |
| Entwicklung künstlerischer Gestaltungsgrundlagen | | Entwickeln künstlerischer Gestaltungsgrundlagen | |
| Entwerfen und Illustrieren von Mode | | Entwerfen und Illustrieren von Mode | |
| | | Darstellen von Stilepochen | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 28 |
mit den Lernfeldern | |
| Charakterisieren und Prüfen | |
| von Werkstoffen | |
| Planen von Arbeitsaufträgen | |
| Entwerfen und Herstellen von Modellen | |
6.16
Stundentafel für die Berufsfachschule Maßschneiderin/Maßschneider
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 5 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Sport | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 13 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis - | 32 |
mit den Lernfeldern | |
| - | |
| - | |
| - | |
6.17
Stundentafel für die Berufsfachschule - Pflege
Lernbereiche | Gesamtstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich mit den Fächern | 280 Stunden |
---|
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | |
Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und schulische Praxis
In den Curricularen Einheiten (CE) gemäß der Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht nach § 53 PflBG in der Veröffentlichung vom 1. 8. 2019 bezogen auf die Ausbildungsjahre (AJ):
CE-Nr | Titel | Gesamtstunden | 1./2.AJ | 3.AJ/ 2 | 3.AJ/ 3 | 3.AJ/ 4 |
---|
1 | Ausbildungsstart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden | 70 | 70 | | | |
2 | Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen | 180 | 180 | | | |
3 | Erste Pflegeerfahrungen reflektieren | 80 | 80 | | | |
4 | Gesundheit fördern und präventiv handeln | 160 | 80 | 80 | 80 | 80 |
5 | Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und Patientensicherheit stärken | 340 | 200 | 140 | 140 | 1400 |
6 | In Akutsituationen sicher handeln | 120 | 60 | 60 | 60 | 60 |
7 | Rehabilitatives Pflegehandeln im inter-professionellen Team | 160 | 80 | 80 | 80 | 80 |
8 | Menschen in kritischen Lebenssituationen und in der letzten Lebensphase begleiten | 250 | 160 | 90 | 90 | 90 |
9 | Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen | 200 | 150 | 50 | - | 110 |
10 | Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern | 180 | 120 | 60 | 110 | - |
11 | Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen | 160 | 80 | 80 | 80 | 80 |
| | 1900 | 1260 | 640 | 640 | 640 |
| | 1900 | 1260 | 640 | | |
Hinzu kommen 200 Stunden zur Verteilung auf CE und AJ.
Insgesamt: 2 100 Stunden.
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis
Während des Bildungsganges wird zusätzlich eine praktische Ausbildung von insgesamt 2 500 Zeitstunden gemäß Anlage 7 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 2; § 26 Abs. 2, S. 1, § 28 Abs. 2 S. 1), Stundenverteilung im Rahmen der praktischen Ausbildung der beruflichen Pflegeausbildung, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV) in der Gültigkeit vom 1. 1. 2020 und dem Rahmenlehrplan für die praktische Ausbildung in der Veröffentlichung gemäß § 53 PflBG vom 1. 8. 2019 durchgeführt.
7. Fachoberschule
7.1
Allgemeine Hinweise
7.1.1 Die Klasse 11 umfasst sowohl den in der Stundentafel vorgesehenen Unterricht als auch ein gelenktes Praktikum.
7.1.2 Das Praktikum mit einem Gesamtumfang von mindestens 960 Zeitstunden (gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 der Anlage 5 zu § 33 BbS-VO) soll in einschlägigen Betrieben oder gleichwertigen Einrichtungen auf unterschiedlichen Arbeitsplätzen abgeleistet werden und muss geeignet sein, einen möglichst umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe sowie Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung zu vermitteln. Teile des Praktikums können in Werkstätten berufsbildender Schulen abgeleistet werden. Diese Anteile sollen 240 Zeitstunden nicht überschreiten. In der Fachoberschule - Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie - ist die Teilnahme an einem berufsspezifischen Lehrgang bis zu drei Wochen möglich.
7.1.3 Das Fach Naturwissenschaft wird nur in der Klasse 12 erteilt.
7.2
Stundentafel für die Fachoberschule
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Klasse 11 | Klasse 12 |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 8 | 18 |
mit den Fächern | | |
| Deutsch | | |
| Englisch | | |
| Mathematik | | |
| Naturwissenschaft | | |
| Politik | | |
| Sport | | |
| Religion | | |
Berufsbezogener Lernbereich | 4 | 12 |
mit den Lerngebieten der jeweiligen Fachrichtung und des jeweiligen Schwerpunktes | | |
7.3
Ergänzungsbildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife
7.3.1 Stundentafel für den Ergänzungsbildungsgang zu der
Berufsschule für den Ausbildungsberuf,
Berufsfachschule - Atem-, Sprech- und Stimmlehrerin/Atem-, Sprech- und Stimmlehrer
-,
Berufsfachschule - Biologisch-technische Assistentin/Biologisch-technischer Assistent
-,
Berufsfachschule - Chemisch-technische Assistentin/Chemisch-technischer Assistent
-,
Berufsfachschule - Elektrotechnische Assistentin/Elektrotechnischer Assistent -,
Berufsfachschule - Gestaltungstechnische Assistentin/Gestaltungstechnischer Assistent
-
Berufsfachschule - Umweltschutz-technische Assistentin/Umweltschutz-technischer Assistent
-,
Berufsfachschule - Ergotherapie -,
Berufsfachschule - Informationstechnische Assistentin/Informationstechnischer Assistent
-,
Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent, Schwerpunkt Fremdsprachen und Korrespondenz -,
Berufsfachschule - Kaufmännische Assistentin für Informationsverarbeitung/Kaufmännischer Assistent für Informationsverarbeitung -,
Berufsfachschule - Agrarwirtschaftlich-technische Assistentin/Agrarwirtschaftlich-technischer
Assistent -,
Berufsfachschule - Pharmazeutisch-technische Assistentin/Pharmazeutisch-technischer
Assistent -,
Berufsfachschule - Schiffsbetriebstechnische Assistentin/Schiffsbetriebstechnischer
Assistent -,
Berufsfachschule - Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent -,
Berufsfachschule - Sozialassistentin/Sozialassistent, Schwerpunkt Persönliche Assistenz -,
Berufsfachschule - Assistentin/Assistent für Mode und Design,
Berufsfachschule - Pflege,
Schule für Gesundheits- und Krankenpflegerin/Gesundheits- und Krankenpfleger,
Schule für Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger,
Schule für Logopädin/Logopäde,
Schule für Physiotherapeutin/Physiotherapeut,
Schule für Diätassistentin/Diätassistent,
Schule für Technische Assistentin/Technischer Assistent in der Medizin,
Schule für Hebamme/Entbindungspfleger:
Fächer | Gesamtwochenstunden |
---|
Deutsch/Kommunikation | } | 6 |
---|
Fremdsprache/Kommunikation |
Politik |
Mathematik |
Naturwissenschaft |
8. Stundentafel für die Berufsoberschule
Lernbereiche | Wochenstunden Klasse 13 |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 19 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch | |
| Englisch | |
| Mathematik | |
| Naturwissenschaft | |
| Religion | |
| In der Fachrichtung Technik zusätzlich Wirtschaftslehre | |
Berufsbezogener Lernbereich | 11 |
Mit den Fächern oder den Lerngebieten der jeweiligen Fachrichtung | |
9. Berufliches Gymnasium
9.1
Allgemeine Hinweise
9.1.1 Verteilung der Unterrichtsstunden
Im Beruflichen Gymnasium Gesundheit und Soziales, Schwerpunkte Agrarwirtschaft und Ökotrophologie können in der Einführungsphase zwei Naturwissenschaften jeweils ein halbes Schuljahr erteilt werden.
Das Fach "Praxis" ist thematisch und durch gemeinsame Unterrichtsanteile mit dem die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfach hinsichtlich der Planung und Bewertung zu verbinden.
Zusätzlich können im Rahmen der Gesamtwochenstundenzahl unter Beachtung der Belegungsverpflichtung optionale Lernangebote eingerichtet werden.
9.1.2 Projektarbeit
Im ersten oder zweiten Halbjahr der Qualifikationsphase ist eine Projektarbeit mit beruflichem Bezug anzufertigen. Sie gibt den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit zur vertieften selbständigen wissenschaftspropädeutischen Arbeit. Sie kann als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt werden, wobei im Falle der Gruppenarbeit die Einzelleistung der Schülerin oder des Schülers klar ersichtlich sein muss. Die Projektarbeit ist auf der Grundlage des Profilfaches "Praxis" und der die Fachrichtung und ggf. den Schwerpunkt prägenden Profilfächer zu erstellen. Es können jedoch auch alle weiteren Fächer der Stundentafel in das Projekt einbezogen werden.
9.1.3 Bewertung der sprachlichen Richtigkeit
Schwerwiegende und gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit in der deutschen Sprache oder gegen die äußere Form in einer Klausur oder in gleichwertigen schriftlichen Leistungsnachweisen führen in der Qualifikationsphase zu einem Abzug von bis zu zwei Punkten bei der einfachen Wertung.
9.1.4 Klausurarbeiten unter Prüfungsbedingungen
Im dritten oder vierten Schulhalbjahr ist in den vier schriftlichen Prüfungsfächern jeweils mindestens eine Klausur von Art und Dauer der Abiturprüfungsarbeit zu schreiben.
9.1.5 Betriebspraktikum
Während der Einführungsphase kann ein Betriebspraktikum in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
9.2
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Wirtschaft -
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Biologie oder | | 2 | 2 (3) | 2 (3) |
Chemie oder | | | | |
Physik | | | | |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen - Controlling | | 4 | 4 | 4 |
Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis der Unternehmung | | 2 | 2 | 2 |
9.3
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Technik -
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Chemie oder Physik | | 2 | 2 (3/5) | 2 (3/5) |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Technik (schwerpunktbezogen) | | 4 | 4 | 4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis (schwerpunktbezogen) | | 2 | 2 | 2 |
9.4
Stundentafel für das Berufliche Gymnasium - Gesundheit und Soziales -
9.4.1 Schwerpunkt Agrarwirtschaft
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Biologie oder Chemie
| | 2 | 2 (3/5) | 2 (3/5) |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Agrar- und Umwelttechnologie | | 4 | 4 | 4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis | | 2 | 2 | 2 |
9.4.2 Schwerpunkt Gesundheit-Pflege
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Biologie oder Chemie | | 2 | 2 (3/5) | 2 (3/5) |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Gesundheit-Pflege | | 4 | 4 | 4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis | | 2 | 2 | 2 |
9.4.3 Schwerpunkt Ökotrophologie
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Biologie oder Chemie | | 2 | 2 (3/5) | 2 (3/5) |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Ernährung | | 4 | 4 | 4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis | | 2 | 2 | 2 |
9.4.4 Schwerpunkt Sozialpädagogik
Lernbereiche | Zahl der Wochenstunden |
---|
Einführungsphase 11. Schuljahrgang | Qualifikationsphase |
12. Schuljahrgang | 13. Schuljahrgang |
Lernbereich - Kernfächer - | | | | |
---|
Deutsch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Englisch | | 3 | 3 (5) | 3 (5) |
Mathematik | | 4 | 3 (5) | 3 (5) |
Weitere Fremdsprache | | 4 | 4 | 4 |
Lernbereich - Ergänzungsfächer - | | | | |
Geschichte | } | 2 je ein Halbjahr | 2 (3) | - (3) |
Politik | - | - |
Religion | | 2 | 2 (3) | - (3) |
Biologie oder Chemie | | 2 | 2 (3/5) | 2 (3/5) |
Sport | | 2 | 2 | 2 |
Lernbereich - Profilfächer - | | | | |
Pädagogik-Psychologie | | 4 | 4 | 4 |
Betriebs- und Volkswirtschaft | | 3 | 3 | 3 |
Berufliche Informatik | | 3 | 3 | 3 |
Praxis | | 4 | 4 | 2 |
Bis zum Ende des zweiten Schulhalbjahres der Qualifikationsphase ist ein Betriebspraktikum von 160 Zeitstunden in einer geeigneten sozialpädagogischen Kindertageseinrichtung (Kinder im Alter von 0-10 Jahren) abzuleisten. Nach dem Erwerb der allgemeinen Hochschulreife oder als Option in den Ferienzeiten sind weitere Praxiszeiten zusätzlich zum Betriebspraktikum im Umfang von 140 Zeitstunden abzuleisten, um gemäß § 7 a Abs. 1 Anlage 7 (zu § 33 BbS-VO) den Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin/Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent" zu erwerben.
10. Fachschule
10.1
Allgemeine Hinweise
Rahmenvorgaben für den Erwerb der Fachhochschulreife:
sprachlicher Bereich 240 Stunden,
mathematisch-naturwissenschaftlicher Bereich 240 Stunden,
gesellschaftswissenschaftlicher Bereich 80 Stunden.
Diese Stundenvorgaben sind im Rahmen der Lernbereiche der Stundentafel zu erbringen.
10.2
Fachschule - Technik
10.2.1
Die Fachschule - Technik - kann in den folgenden Fachrichtungen geführt werden:
Bautechnik,
Bergbautechnik,
Bohr-, Förder- und Rohrleitungstechnik,
Elektrotechnik,
Farb- und Lacktechnik,
Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik,
Holztechnik,
Informatik,
Fahrzeugtechnik,
Lebensmitteltechnik,
Maschinentechnik,
Mechatronik,
Medizintechnik,
Metallbautechnik,
Mühlenbau, Getreide- und Futtermitteltechnik,
Schiffbautechnik,
Steintechnik,
Umweltschutztechnik,
Agrartechnik.
10.2.2
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Technik - in allen Fachrichtungen
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 14 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Englisch/Kommunikation | |
| Naturwissenschaft | |
| Mathematik | |
| Politik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 46 |
mit den Modulen | |
1 | Projekte planen, realisieren und auswerten | |
2 | Technische Lösungen erweitern | |
3 | Technische Lösungen entwickeln | |
4 | Technische Lösungen oder Prozesse optimieren | |
5 | Produktionsprozesse planen und steuern | |
6 | Führungsaufgaben und Personalverantwortung übernehmen | |
7 | Qualität prüfen und verbessern | |
8 | Ökonomisch und nachhaltig handeln | |
Der Unterricht der Klasse 1 der Fachschule Technik - Agrartechnik - wird im Schwerpunkt Garten- und Landschaftsbau nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Gartenbau und im Schwerpunkt Umweltschutztechnik nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule Agrarwirtschaft mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft oder Gartenbau erteilt. Die Klasse 2 der Fachschule Technik - Agrartechnik - wird im Umfang von 30 Wochenstunden geführt.
10.3
Fachschule - Agrarwirtschaft -
10.3.1
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft oder Gartenbau
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 6 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 12 |
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Naturwissenschaft | |
| Produktions- und Verfahrenstechnik | |
| Naturschutz/Landschaftspflege | |
Berufsbezogener Lernbereich | 12 |
- Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Betriebswirtschaft | |
| Unternehmensführung | |
| Marketing | |
10.3.2
Stundentafel für die einjährige Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Floristik
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 6 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 12 |
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Naturwissenschaft | |
| Gestaltung | |
Berufsbezogener Lernbereich | 12 |
- Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Betriebswirtschaft | |
| Unternehmensführung | |
| Marketing | |
10.3.3
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Agrarwirtschaft -
10.3.3.1
Stundentafel für die Klasse 1 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft -
Der Unterricht in der Klasse 1 wird nach der Stundentafel der einjährigen Fachschule -Agrarwirtschaft - erteilt.
10.3.3.2
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Marketing
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 7 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
| Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 13 |
- | Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Naturwissenschaft | |
| Betriebswirtschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 10 |
- | Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben - | |
mit den Fächern | |
| Unternehmensführung | |
| Marketing | |
| Optionale Lernangebote | |
10.3.3.3
Stundentafel für die Klasse 2 der zweijährigen Fachschule - Agrarwirtschaft - mit dem Schwerpunkt Betriebs- und Unternehmensführung
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | | 7 |
---|
mit den Fächern | | |
| Deutsch/Kommunikation | | |
| Fremdsprache/Kommunikation | | |
| Politik | | |
| Mitarbeiterführung/Berufs- und Arbeitspädagogik | | |
Berufsbezogener Lernbereich | | |
- Agrarwirtschaftliche Fachaufgaben - | | |
mit den Fächern | | |
| Naturwissenschaft | } | 8 |
| Produktions- und Verfahrenstechnik |
| Naturschutz/Landschaftspflege |
| Optionale Lernangebote | | 0 - 7 |
Berufsbezogener Lernbereich | | |
- | Agrarwirtschaftliche Führungsaufgaben - | | |
mit den Fächern | | |
| Betriebswirtschaft | } | 8 |
| Unternehmensführung |
| Marketing |
| Optionale Lernangebote | | 0 - 7 |
10.4
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Betriebswirtschaft -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 15 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Mathematik/Naturwissenschaft | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Politik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 45 |
mit den Modulen | |
Klasse 1: | |
- | Das Unternehmen im systemischen Kontext analysieren | |
- | Betriebliche Wertströme beurteilen | |
- | Wirtschaftsrechtliche Sachverhalte prüfen | |
- | Mikro- und Makroökonomie als Theorien der Märkte multiperspektivisch anwenden und beurteilen | |
- | Personalwirtschaftliche Führungs- und Entscheidungsprozesse gestalten und steuern | |
- | Berufliche Informatik bei Unternehmensprozessen und -entscheidungen nutzen | |
Klasse 2: | |
- | Beschaffungs- und Leistungserstellungsprozesse effizient gestalten | |
- | Unternehmensentscheidungen mithilfe der Kosten- und Leistungsrechnung im Rahmen des
Controllings steuern
| |
- | Differenzierte Marketingkonzepte entwickeln und evaluieren | |
- | Investitions- und Finanzierungsentscheidungen treffen | |
- | Unternehmerische Selbstständigkeit vorbereiten und das Unternehmen strategisch führen | |
- | Optionale Lernangebote | |
10.5
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hotel- und Gaststättengewerbe -
| Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | | 12 |
---|
mit den Fächern | | |
| Deutsch/Kommunikation | | |
| Erste Fremdsprache | | |
| Zweite Fremdsprache | | |
| Politik | | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | | 48 |
Klasse 1 | Klasse 2 | |
mit den Modulen | mit den Modulen | |
Veranstaltungsmanagement anwenden und reflektieren | Berufliche Bildung im Betrieb systematisch fördern Marketingkonzept entwickeln
| |
Betriebswirtschaftliche Daten aufbereiten Unternehmensgründungsprozesse gestalten | Warenwirtschaftliche Abläufe für den Beverage-Bereich entwickeln und überprüfen | |
Qualitätsmanagement für den Food-Bereich entwickeln | Kosten- und Leistungsrechnung anwenden und Handlungsmöglichkeiten im operativen Bereich gestalten | |
Personal rechtssicher, situationsangemessen und zielorientiert führen |
Anlassbezogene Lösungen in einer Projektarbeit entwickeln Optionale Lernangebote | |
Betriebliche Wertströme dokumentieren und analysieren |
10.6
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Hauswirtschaft -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
Deutsch/Kommunikation | |
Fremdsprache/Kommunikation | |
Politik | |
Mathematik | |
Berufsbezogener Lernbereich | 28 |
- Hauswirtschaftliche Fachaufgaben - | |
mit den Fächern | |
Naturwissenschaft | |
Berufs- und Arbeitspädagogik/Betreuung Versorgung | |
Berufsbezogener Lernbereich | 20 |
- Hauswirtschaftliche Führungsaufgaben - | |
mit den Fächern | |
Betriebs- und Unternehmensführung | |
Zentralfach | |
10.7
Stundentafel für die zweijährige Fachschule - Sozialpädagogik -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | | 16 |
---|
mit den Fächern | | |
| Deutsch/Kommunikation | | |
| Fremdsprache/Kommunikation | | |
| Politik | | |
| Naturwissenschaften | | |
| Mathematik | | |
| Religion | | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie | | 42 |
Klasse 1 | Klasse 2 | |
mit den Modulen | mit den Modulen | |
Entwicklung professioneller Perspektiven | Netzwerkarbeit und Qualitätsentwicklung | |
Diversität und Inklusion | Individuelle Lebenslagen | |
Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen | Professionelle Gestaltung von Bildungsprozessen II | |
Professionelle Entwicklungs- und Bildungsbegleitung | Erziehungs- und Bildungspartnerschaften | |
Pädagogische Arbeit mit Gruppen |
Optionale Lernangebote | Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | | |
mit den Modulen | | |
Reflexion der Praktischen Ausbildung | | 3 |
Durchführung der Praktischen Ausbildung | | |
Während des Bildungsganges wird zusätzlich die praktische Ausbildung von insgesamt 600 Zeitstunden in geeigneten sozialpädagogischen Einrichtungen für Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene durchgeführt. Die praktische Ausbildung erfolgt in zwei Tätigkeitsbereichen mit Menschen in verschiedenen Altersstufen (0 bis 3, 3 bis 6, 6 bis 10, 10 bis 14, 14 bis 21, über 21). Der Umfang in einem Tätigkeitsbereich beträgt mindestens 180 Zeitstunden. | |
10.8
Stundentafel für die dreijährige Fachschule - Heilerziehungspflege -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des dreijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 12 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Fremdsprache/Kommunikation | |
| Mathematik/Naturwissenschaft | |
| Politik | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 48 |
Klasse 1 mit den Modulen | 16 |
Modul 1 | Entwicklungsaufgaben wahrnehmen und begleiten | |
Modul 2 | Individuelle Beziehungs- und Bildungsprozesse initiieren | |
Modul 3 | Menschen bedürfnisorientiert pflegen | |
Modul 4 | Kommunikation als Mittel der Beziehungsgestaltung nutzen | |
Modul 5 | Berufsidentität entwickeln | |
Modul 6 | Optionale Lernangebote | |
Klasse 2 mit den Modulen | |
Modul 7 | Individuelle Entwicklungsbedingungen beurteilen | |
Modul 8 | Individuelle Bildungsprozesse gestalten und reflektieren | |
Modul 9 | Menschen unter Einbeziehung vertiefter medizinischer Kenntnisse bedürfnisorientiert pflegen | |
Modul 10 | Kommunikative Fähigkeiten unterstützen | |
Modul 11 | Team- und Organisationsprozesse gestalten | |
Modul 12 | Optionale Lernangebote | |
Klasse 3 mit den Modulen | |
Modul 13 | Entwicklungsprozesse evaluieren | |
Modul 14 | Komplexe Bildungsprozesse evaluieren | |
Modul 15 | Menschen in besonderen Situationen individuell pflegen, anleiten und begleiten | |
Modul 16 | Kommunikative Fähigkeiten im systemischen Kontext | |
Modul 17 | Betriebliche Abläufe steuern | |
Modul 18 | Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich - Praxis | 37,5 |
Klasse 1 mit dem Modul | |
Modul P1 Grundlegende heilerzieherische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen und
reflektieren
| 12,5 |
Klasse 2 mit dem Modul | |
Modul P2 Differenzierte heilerziehungspflegerische Assistenzangebote entwickeln, umsetzen
und evaluieren
| 12,5 |
Klasse 3 mit dem Modul | |
Modul P3 Leitungsverantwortung übernehmen | 12,5 |
10.9
Stundentafel für die eineinhalbjährige Fachschule - Heilpädagogik -
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des eineinhalbjährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 7,5 |
---|
mit den Fächern | |
| Deutsch/Kommunikation | |
| Politik | |
| Religion | |
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie - | 16,5 |
mit den Modulen | |
| Heilpädagogische Profession | |
| Inklusion und Teilhabe | |
| Organisationsentwicklung und Leitung | |
| Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen I | |
| Heilpädagogische Analyse von Entwicklungsbedingungen II | |
| Optionale Lernangebote | |
Berufsbezogener Lernbereich - | 21 |
Heilpädagogisches Handeln | |
mit den Modulen | |
Heilpädagogische Diagnostik und Beratung I | |
| Heilpädagogische Diagnostik und Beratung II | |
| Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen I | |
| Heilpädagogische Gestaltung von Bildungsprozessen II | |
| Optionale Lernangebote | |
11. Fachschule Seefahrt
11.1
Fachschule - Nautischer Schiffsdienst -
11.1.1
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 23 |
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mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 41,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte | |
11.1.2
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 4 |
---|
mit dem Fach | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
Berufsbezogener Lernbereich | 28,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte | |
11.1.3
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän NK 500
Lernbereiche | Wochenstunden im Schulhalbjahr |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 8,5 |
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mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 23,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
11.1.4
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BG
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 20,5 |
---|
mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 43,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Fischereitechnologie | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte | |
11.1.5
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BK
Lernbereiche | Wochenstunden |
---|
Berufsübergreifender Lernbereich | 6,5 |
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mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 25,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Fischereitechnologie | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
11.1.6
Stundentafel für den Bildungsgang Kapitänin/Kapitän BKü
Lernbereiche | Wochenstunden im Schulhalbjahr |
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Berufsübergreifender Lernbereich | 1,5 |
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mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 14,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsführung | |
| Ladungsumschlag und Stauung | |
| Fischereitechnologie | |
| Steuerung des Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord | |
11.2
Fachschule - Technischer Schiffsdienst -
11.2.1
Stundentafel für den Bildungsgang Leiterin/Leiter der Maschinenanlage TLM
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden des zweijährigen Bildungsganges |
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Berufsübergreifender Lernbereich | 21,5 |
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mit den Fächern | |
| Gesellschaft und Kommunikation | |
| Seefahrtbezogene | |
| Naturwissenschaft | |
Berufsbezogener Lernbereich | 44 |
mit den Fächern | |
| Schiffsbetriebstechnik | |
| Wartung und Instandsetzung | |
| Elektrotechnik, Elektronik und Leittechnik | |
| Steuerung des technischen | |
| Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte | |
11.2.2
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Leiterin/Leiter der Maschinenanlage TLM
Lernbereiche | Wochenstunden |
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Berufsbezogener Lernbereich | 33,5 |
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mit den Fächern | |
| Schiffsbetriebstechnik | |
| Wartung und Instandsetzung | |
| Elektrotechnik, Leittechnik | |
| Steuerung des technischen | |
| Schiffsbetriebs und Fürsorge für Personen an Bord Projekte | |
11.2.3
Stundentafel für den Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM
Lernbereiche | Wochenstunden im Schulhalbjahr |
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Berufsübergreifender Lernbereich | 1,5 |
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mit dem Fach | |
| Kommunikation | |
Berufsbezogener Lernbereich | 14,5 |
mit den Fächern | |
| Schiffsbetriebstechnik | |
| Wartung und Instandsetzung | |
| Elektrotechnik, Leittechnik | |
| Steuerung des technischen Schiffsbetriebs | |
11.2.4
Stundentafel für den verkürzten Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM
Lernbereiche | Wochenstunden im Schulhalbjahr |
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Berufsbezogener Lernbereich | 5 |
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mit den Fächern | |
| Schiffsbetriebstechnik | |
| Wartung und Instandsetzung | |
| Elektrotechnik, Leittechnik | |
| Steuerung des technischen Schiffsbetriebs | |
11.2.5
Zusatzangebot zum Bildungsgang Schiffsmaschinistin/Schiffsmaschinist TSM
Lernbereiche | Wochenstunden |
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Berufsbezogener Lernbereich | 5 |
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mit den Fächern | |
| Schiffsbetriebstechnik | |
| Wartung und Instandsetzung | |
| Elektrotechnik, Leittechnik | |
| Steuerung des technischen Schiffsbetriebs | |
11.3
Stundentafel für den Bildungsgang Schiffssicherheitsdienst und Gefahrenabwehr, Befähigungen für den Schiffsdienst auf besonderen Schiffstypen
Lernbereiche | Gesamtwochenstunden |
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Sicherheitsgrundausbildung (SGA) | } | 2 |
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Führen von Überlebensfahrzeugen und Bereitschaftsbooten (SÜB) |
Leitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen (SLB) |
Grundausbildung in der Gefahrenabwehr (SRT) |
Beauftragter für die Gefahrenabwehr auf dem Schiff (SSO)0 |
Optionale Lernangebote: |
Tankerschein Theorie und Praxis |
Dynamic Positioning (DP) |