Oberlandesgericht Oldenburg
Urt. v. 23.04.1996, Az.: 1 U 58/96
Abwehrrechte gegen ein Kostenurteil
Bibliographie
- Gericht
- OLG Oldenburg
- Datum
- 23.04.1996
- Aktenzeichen
- 1 U 58/96
- Entscheidungsform
- Urteil
- Referenz
- WKRS 1996, 21409
- Entscheidungsname
- [keine Angabe]
- ECLI
- ECLI:DE:OLGOL:1996:0423.1U58.96.0A
Verfahrensgang
- vorgehend
- NULL
Rechtsgrundlage
- § 25 UWG
Amtlicher Leitsatz
Gegen ein Kostenurteil nach Einlegung eines Kostenwiderspruchs ist nur die sofortige Beschwerde, nicht aber die Berufung statthaft.
Gründe
Bei dem angefochtenen Urteil handelt es sich um ein Kostenurteil nach Einlegung eines Kostenwiderspruchs. Gegen ein solches Urteil ist nur die sofortige Beschwerde, nicht aber die Berufung statthaft (vgl. Senatsbeschluss vom l2.3.l99O - l W l2/9O - WRP 9l, l93; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbsrecht, l8. Aufl., § 25 UWG RN 75 mit weiteren Nachweisen).
Eine Umdeutung des Rechtsmittels in eine sofortige Beschwerde kommt im vorliegenden Fall nicht in Betracht, weil hier die zweiwöchige Beschwerdefrist nicht eingehalten ist. Das Urteil ist dem Antragsteller am l5. März l996 zugestellt worden, so dass die Frist mit dem 29. März l996 ablief. Das Rechtsmittel ist aber erst am l2. April l996 bei Gericht eingegangen.