Abschnitt 7 UKERdErl - Umsetzung der empfohlenen/beschlossenen Maßnahmen
Bibliographie
- Titel
- Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
- Redaktionelle Abkürzung
- UKERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100
Die zuständigen Behörden treffen Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit. Dabei kommen sowohl Sofortmaßnahmen als auch mittel- und langfristige Maßnahmen in Betracht.
Sofortmaßnahmen, mittel- und langfristige Maßnahmen können sich in ihrer zeitlichen Abfolge ergänzen, schließen sich dabei aber nicht von vornherein aus.
Sind verschiedene Behörden für die Maßnahmen zuständig, stimmen sie sich gegenseitig ab.
Für mittel- und langfristige Maßnahmen (wie z. B. Montage von Schutzeinrichtungen, Griffigkeitsverbesserungen sowie Um- und Ausbau von Knotenpunkten und Straßen) müssen in der Regel Planungsmaßnahmen - auch in Bezug auf notwendige Haushaltsmittel - eingeleitet werden.
Die durchführende Stelle teilt die eingeleiteten Maßnahmen der Geschäftsführung der UK mit.
Nicht umgesetzte und nicht umsetzbare Maßnahmen sind ebenso der UK zu berichten.