Abschnitt 6 UKERdErl - Aufgaben der Straßenbaubehörde
Bibliographie
- Titel
- Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
- Redaktionelle Abkürzung
- UKERdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 93100
Die Straßenbaubehörde berät die UK in straßenbaulichen Angelegenheiten. Sie berücksichtigt das Beratungsergebnis bei ihrer Entscheidung über die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Als wichtiges Instrument der Entscheidungsfindung können Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen, Griffigkeitsmessungen sowie weitere geeignete Maßnahmen dienen.