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  • ab 13.07.2022 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 6 UKERdErl - Aufgaben der Straßenbaubehörde

Bibliographie

Titel
Örtliche Untersuchung der Straßenverkehrsunfälle; Einsatz von Unfallkommissionen
Redaktionelle Abkürzung
UKERdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93100

Die Straßenbaubehörde berät die UK in straßenbaulichen Angelegenheiten. Sie berücksichtigt das Beratungsergebnis bei ihrer Entscheidung über die Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.

Als wichtiges Instrument der Entscheidungsfindung können Verkehrszählungen, Verkehrserhebungen, Griffigkeitsmessungen sowie weitere geeignete Maßnahmen dienen.